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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Klickzulassung

ein Dienst der SAM Link GmbH

Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln

E-Mail: info@klickzulassung.de

Tel.: +49 174 7405 058

Stand: 18. August 2025

§ 1 Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Aufträge, die Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) mit der SAM Link GmbH, handelnd unter „Klickzulassung“ (nachfolgend „Anbieter“), über Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Zulassung, Ummeldung, Abmeldung, Wiederzulassung, Aufbietung, Neuausstellung von Fahrzeugdokumenten, Verwaltung/Versand von Fahrzeugdokumenten, Prägung und Lieferung von Kennzeichen, Beschaffung/Versand von Feinstaubplaketten sowie – soweit vereinbart – Fahrzeugüberführungen und ergänzende Software- bzw. Portal-Leistungen schließen.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Vertragsabwicklung

2.1 Der Anbieter erbringt Leistungen selbst und/oder durch geeignete Dritte (z. B. Boten/Kuriere, Partnerprägestellen). Die Auswahl trifft der Anbieter nach pflichtgemäßem Ermessen.

2.2 Der Kunde hat dem Anbieter alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen/Informationen vollständig, richtig und in der geforderten Form rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können zu Verzögerungen, Mehraufwänden und zusätzlichen Gebühren führen.

2.3 Soweit zur Durchführung des Auftrags erforderlich, bevollmächtigt der Kunde den Anbieter, gegenüber Behörden/Einrichtungen Erklärungen abzugeben und Anträge zu stellen. Der Umfang der Vollmacht ergibt sich aus dem Auftragsformular bzw. einer gesonderten Vollmachtsurkunde.

§ 3 Auftragserteilung

3.1 Die Darstellung von Leistungen/Preisen im Online‑Shop stellt keine bindenden Angebote dar. Mit der Bestellung (Shop, E‑Mail oder Telefon) gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Auftragsbestätigung des Anbieters oder konkludent mit Leistungsbeginn zustande.

3.2 Ein Anspruch auf Ausführung besteht erst nach Annahme durch den Anbieter.

§ 4 Rechte und Pflichten der Parteien

4.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle abgefragten Daten wahrheitsgemäß anzugeben und angeforderte Dokumente binnen 7 Werktagen nach Beauftragung an den Anbieter zu übermitteln. Verspätete, unvollständige oder unwirksame Unterlagen können zur Ablehnung durch die Behörde führen; der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt hiervon grundsätzlich unberührt (Wertersatz/Vergütung für bereits erbrachte Leistungen).

4.2 Der Anbieter bemüht sich um die Einhaltung gewünschter Ausführungszeiten; feste Fristen bestehen nur bei ausdrücklich bestätigter Terminvereinbarung in Textform. Behördliche Bearbeitungszeiten/IT‑Ausfälle (z. B. i‑Kfz/GKS) liegen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters.

4.3 Im Online‑Shop erworbene Gutscheine sind – soweit angeboten – übertragbar, nur im Shop einlösbar, innerhalb der angegebenen Frist gültig; eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

§ 5 Überführungsspezifische Pflichten (falls vereinbart)

5.1 Das Fahrzeug muss zum vereinbarten Termin fahrbereit, verkehrssicher und entsprechend StVO/StVZO ausgestattet sein. Erforderliche Begleitpapiere stellt der Kunde bereit. Zusatzladung (z. B. Räder) ist vom Kunden ordnungsgemäß zu sichern; der Anbieter übernimmt hierfür keine Verantwortung.

5.2 Verzögert sich die Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen um mehr als 20 Minuten, kann Wartezeit nach Aufwand berechnet werden. Ist eine Überführung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen (z. B. Defekt, Mangel, fehlende Papiere) nicht möglich, kann der Anbieter eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 % der vereinbarten Überführungsvergütung, höchstens jedoch 150 Euro, verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5.3 Bei Nutzung roter Kennzeichen gilt: Zulässig nur für Prüfungs‑, Probe‑ und Überführungsfahrten mit nicht zugelassenen Fahrzeugen; der Kunde stellt sicher, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und hält den Anbieter von etwaigen Schäden aus unzulässiger Nutzung frei.

5.4 Panne/Unfall: Der Anbieter ist berechtigt, Pannenhilfe/Abschleppen zu veranlassen und den Kunden zu informieren; Mehrkosten werden nach Aufwand abgerechnet. Die Auswahl von Gutachter/Werkstatt kann der Anbieter im Schadenfall treffen.

§ 6 Zulassungsspezifische Pflichten

6.1 Der Kunde nimmt Unterlagen, Kennzeichen und Dokumente an der benannten Adresse/Behörde entgegen oder sorgt für empfangsbevollmächtigte Personen.

6.2 Der Kunde versichert Übereinstimmung der FIN am Fahrzeug mit den Dokumenten und die Berechtigung zur Zulassung/Verfügung. Bei Einbehalt/Beschlagnahme durch die Behörde bestehen keine Ansprüche gegen den Anbieter, soweit dieser dies nicht zu vertreten hat.

§ 7 Software-/Portal-Leistungen (falls vereinbart)

7.1 Sofern der Anbieter Software/Portal (Hosting, Zugang, Schnittstellen) zur Verfügung stellt, erfolgt dies – sofern nicht anders vereinbart – auf dienstvertraglicher Basis (§§ 611 ff. BGB).

7.2 Sonderprogrammierungen/Individualleistungen verbleiben – sofern nicht schriftlich abweichend geregelt – im geistigen Eigentum des Anbieters.

7.3 Bei werkvertraglich vereinbarten Anpassungen sind Abnahmen zu den vereinbarten Terminen durchzuführen; Verzögerungen auf Kundenseite können Mehrkosten auslösen.

§ 8 Gefahrübergang, Versand

8.1 Die Gefahr für vom Kunden an den Anbieter zu übergebende Unterlagen/Dokumente geht erst mit ordnungsgemäßer Übergabe/Eingang beim Anbieter auf diesen über. Nach Leistungserbringung geht die Gefahr bei Verbrauchern erst mit der Übergabe der Sendung an den Kunden über; bei Unternehmern geht die Gefahr mit dokumentierter Aufgabe zum Versand über.

8.2 Beim Versand an Verbraucher geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung von Unterlagen/Waren erst mit der Übergabe an den Verbraucher über; insoweit haftet der Anbieter für den Verlust auf dem Versandweg nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe an das Transportunternehmen über. Originaldokumente und Kennzeichen versendet der Anbieter als versicherten bzw. nachverfolgbaren Versand.

§ 9 Preise, Gebühren, Zahlungsbedingungen, Storno

9.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Beauftragung ausgewiesenen Preise; behördliche Gebühren/Auslagen (z. B. Zulassungsgebühren, Reservierungs‑/Plakettengebühren) trägt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich inkludiert. Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

9.2 Die Vergütung ist spätestens mit Rechnungsstellung fällig. Bei Lastschrift/SEPA gelten die gesetzlich zulässigen Vorankündigungsfristen; Rücklastschriftkosten trägt der Kunde, sofern von ihm zu vertreten.

9.3 Storno-/Ausfallregelungen: Storniert der Kunde einen Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung, kann der Anbieter eine pauschale Entschädigung verlangen: bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungs- bzw. Abgabetermin 10 % der vereinbarten Vergütung, bei späterer Stornierung 50 % der vereinbarten Vergütung. Bereits erbrachte Teilleistungen sowie verauslagte behördliche Gebühren werden zusätzlich nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Diese Storno-Regelung gilt nicht für den gesetzlichen Widerruf durch Verbraucher: Widerruft ein Verbraucher wirksam, richtet sich die Rückabwicklung ausschließlich nach den §§ 355 ff. BGB und nach unserer Widerrufsbelehrung; eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht erhoben.

9.4 Mehrkosten infolge unvollständiger/fehlerhafter Unterlagen oder behördlicher Sondergebühren sind vom Kunden zu erstatten.

§ 10 Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung

10.1 Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

10.2 Abtretung von Ansprüchen des Kunden bedarf der Zustimmung des Anbieters (§ 354a HGB bleibt unberührt).

10.3 Zurückbehaltungsrechte nur aus demselben Vertragsverhältnis. Der Anbieter kann Forderungen an Dritte abtreten.

§ 11 Haftung, Gewährleistung, Versicherung

11.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.3 Der Anbieter haftet nicht für behördliche Entscheidungen und Verzögerungen, für vom Kunden unzutreffend gemachte Angaben, für unzureichende Ladungssicherung durch den Kunden oder für im Fahrzeug belassene Gegenstände, soweit den Anbieter hieran kein Verschulden trifft. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen, derer sich der Anbieter zur Vertragserfüllung bedient (z. B. beauftragte Transport-, Kurier- und Postdienstleister), haftet der Anbieter nach Maßgabe der Ziffern 11.1 und 11.2.

11.4 Spezielle Regelungen für Überführungen/Zulassungen (z. B. Auswahl von Gutachter/Werkstatt, Ersatzfahrzeuge, Glasschäden, Vandalismus/Unwetter, Verlust von Dokumenten) ergeben sich aus den vorstehenden §§ 5–8; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 12 Höhere Gewalt

12.1 Ereignisse außerhalb der zumutbaren Kontrolle des Anbieters (z. B. Krieg, Streik, Pandemien, IT‑/Infrastrukturausfälle, behördliche Schließungen oder erhebliche Verzögerungen bei Zulassungsstellen) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht; bereits vereinbarte Fristen verlängern sich angemessen.

12.2 Dauert die Störung länger als 120 Tage an, können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund beenden.

§ 13 Auslieferung, Rügeobliegenheit

13.1 Offensichtliche Mängel/Schlechtleistungen sollen möglichst unverzüglich, bei Überführungen möglichst binnen 24 Stunden nach Übergabe angezeigt werden; hierzu dient ein Übergabe-/Rücknahmeprotokoll (Foto/Schrift). Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben von einer unterbliebenen oder verspäteten Anzeige unberührt. Das Übergabe-/Rücknahmeprotokoll dient ausschließlich der Beweissicherung und führt nicht zu einer Änderung der gesetzlichen Beweislast.

13.2 Bei Unternehmern gilt § 377 HGB.

§ 14 Widerrufsrecht (Verbraucher)

14.1 Verbraucher haben ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung auf ausdrückliches Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde, ist angemessener Wertersatz zu leisten; bei vollständig erbrachter Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht. Bei nach Kundenspezifikation geprägten Kennzeichen besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

14.2 Die vollständige Widerrufsbelehrung und ein Muster‑Widerrufsformular stellt der Anbieter gesondert bereit.

§ 15 Verbraucherstreitbeilegung

15.1 Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats unberührt.

16.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für Kaufleute ist Köln. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

16.3 Vertragssprache ist Deutsch. Rechtserhebliche Anzeigen/Erklärungen bedürfen der Textform (E‑Mail ausreichend), sofern gesetzlich keine strengere Form vorgesehen ist.

16.4 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen, wenn sachliche Gründe dies erfordern und die Änderungen zumutbar sind; Kunden werden rechtzeitig informiert.

16.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt; an Stelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Bestimmung.

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