Wiederzulassung online: abgemeldetes Fahrzeug erneut anmelden ab 124,99 €

ab 124,99 € inkl. MwSt.

Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab.

Ein bereits früher zugelassenes, aktuell abgemeldetes Fahrzeug wird erneut zugelassen.

  • Zufälliges Kennzeichen: 124,99 €
  • Wunschkennzeichen – bereits reserviert, mit PIN: 124,99 €
  • Wunschkennzeichen – wir reservieren: 149,99 €
  • Deutschlandweit für alle Zulassungsbezirke

Fragen vorab? Telefon 0174 7405058 oder WhatsApp – Mo. bis Sa. 9 bis 18 Uhr.

Zusätzliche Informationen

Ausführung

Zufälliges Kennzeichen, Wunschkennzeichen – bereits reserviert, mit PIN, Wunschkennzeichen – wir reservieren

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Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil II

Bitte übernehmen Sie beide Angaben vollständig und ohne Leerzeichen.

8-stellige Dokumentennummer

12-stelliger Sicherheitscode unter dem Rubbelfeld

Preis dieser Auswahl wird nach der Variantenwahl angezeigt.

Online beauftragen, persönlich betreut. Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Wir prüfen Ihren Auftrag, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab. Die Lieferzeit bestellter Kennzeichen kommt gegebenenfalls hinzu.

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Artikelnummer: KZ-3000 Kategorie: Artikel-Nr:32328

Beschreibung

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Wiederzulassung online: Ihr abgemeldetes Fahrzeug erneut anmelden

Wenn Sie ein bereits abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchten, prüfen wir mit Ihnen den passenden Zulassungsfall und die benötigten Unterlagen. Anschließend übernehmen wir die Wiederzulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle.

So läuft Ihre Wiederzulassung ab

  1. Sie teilen uns die Angaben zu Ihrem Fahrzeug mit. Geben Sie an, wie lange das Fahrzeug abgemeldet ist, ob Sie der bisherige Halter sind und ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist. Falls Sie während der Standzeit Umbauten vorgenommen haben, klären wir auch, ob technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.
  2. Sie übermitteln die abgefragten Unterlagen. Sie übermitteln die für Ihren Vorgang abgefragten Angaben und Unterlagen. Wir prüfen Ihren Auftrag und reichen ihn bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Ob zusätzliche Nachweise oder Originalunterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Zulassungsfall. Erforderliche zusätzliche Schritte stimmen wir mit Ihnen ab.
  3. Wir beantragen die Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle. Im Online-Auftrag wählen Sie die gewünschte Kennzeichenoption. Bei einem Wunschkennzeichen können Sie uns mit der Reservierung beauftragen oder Ihre bereits bestehende Reservierung mit PIN verwenden.
  4. Sie erhalten die aktualisierten Fahrzeugpapiere. Nach Abschluss erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die ergänzte Zulassungsbescheinigung Teil II. Kennzeichenschilder sind nicht im Wiederzulassungsauftrag enthalten und können separat bestellt werden.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

  • Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bereit. Ob Originalunterlagen benötigt werden, klären wir für Ihren konkreten Fall.
  • Sie benötigen einen gültigen HU-Nachweis. Ist die Hauptuntersuchung abgelaufen, lassen Sie sie vor der Wiederzulassung durchführen und reichen Sie den neuen Prüfbericht ein.
  • Halten Sie die eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers bereit. Unsere Informationen zur Versicherung bei einer Wiederzulassung und der Ratgeber zur eVB-Nummer helfen Ihnen, die benötigte Versicherungsbestätigung vorzubereiten.
  • Reichen Sie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer mit der Unterschrift des Kontoinhabers ein.
  • Wir benötigen Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Bei Firmen kommen ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung hinzu.
  • Unterschreiben Sie die Vollmacht, mit der Sie uns mit der Wiederzulassung beauftragen. Hinweise zu den erforderlichen Angaben finden Sie in unserem Ratgeber zur Zulassungsvollmacht.
  • Haben Sie das Fahrzeug bereits abgemeldet gekauft, reichen Sie den Kaufvertrag oder einen anderen Verfügungsnachweis ein.

Dokumentenhilfe für Ihre Wiederzulassung

Die Musterbilder zeigen Ihnen die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und die Sicherheitscode-Felder in den Fahrzeugpapieren. Halten Sie Ihre eigenen Unterlagen beim Ausfüllen bereit. Übertragen Sie nur die Angaben, die in Ihrem Auftrag abgefragt werden, und beachten Sie die Hinweise zum Freilegen der Codes.

Wiederzulassung: FIN im Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I
Fahrzeug eindeutig zuordnen
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer steht im Feld E. Vergleichen Sie die vollständige Zeichenfolge, bevor Sie den Auftrag absenden.
Muster der Sicherheitscode-Felder in der Zulassungsbescheinigung Teil I
Sicherheitscode Teil I
Der Sicherheitscode ist nicht die Dokumentennummer. Bewahren Sie die bei der Abmeldung entwertete Zulassungsbescheinigung für die Wiederzulassung auf. Lesen Sie auch, was bei der Abmeldung eines Autos zu beachten ist.
Muster des Sicherheitscode-Feldes im Fahrzeugbrief für die Wiederzulassung
Teil II bei entsprechendem Zulassungsfall
Wenn Ihr Auftrag Angaben aus dem Fahrzeugbrief verlangt, verwenden Sie die Zulassungsbescheinigung Teil II. Folgen Sie beim Freilegen der Codes den Hinweisen im Formular.

Die Abbildungen zeigen Muster. Bitte übertragen Sie ausschließlich die Angaben aus Ihren eigenen Fahrzeugpapieren. Mit einem Klick auf das Bild öffnen Sie die größere Ansicht.

Kosten und Dauer

Die Wiederzulassung kostet 124,99 € bei zufälligem Kennzeichen, 124,99 € bei bereits reserviertem Wunschkennzeichen (mit PIN) und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen für Sie reservieren. Falls erforderlich kommt die grüne Feinstaubplakette für 10,00 € hinzu. Bearbeitung Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Auf unserer Leistungsseite finden Sie alle Leistungen und Festpreise im Überblick.

Fragen, die uns Kunden regelmäßig stellen

Die HU meines abgemeldeten Fahrzeugs ist abgelaufen. Was muss ich vor der Wiederzulassung tun?
Lassen Sie die Hauptuntersuchung vor der Wiederzulassung durchführen und reichen Sie den gültigen Prüfbericht ein. Wenn Sie Fragen zu den benötigten Unterlagen haben, klären wir diese vor der Einreichung mit Ihnen.

Wie komme ich zur Prüfstelle, wenn das Auto abgemeldet ist?
Im öffentlichen Verkehr dürfen Sie es nicht bewegen. Üblich sind eine Überführung auf einem Anhänger oder eine Prüfung vor Ort.

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?
Ob Ihre frühere Kennzeichenkombination noch verfügbar ist und erneut zugeteilt werden kann, klären wir für Ihren konkreten Fall. Im Online-Auftrag wählen Sie ein zufälliges Kennzeichen oder eine Wunschkennzeichenoption. Eine vorhandene Reservierung können Sie mit der zugehörigen PIN angeben.

Was muss ich tun, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt?
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II fehlt, muss zunächst eine Ersatzausfertigung beantragt werden. Kontaktieren Sie uns vor der Bestellung, damit wir das weitere Vorgehen und die benötigten Unterlagen mit Ihnen besprechen können.

Was kostet die Wiederzulassung?
124,99 € bei zufällig zugeteiltem Kennzeichen, 124,99 € mit einem bereits selbst reservierten Wunschkennzeichen (mit PIN) und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen für Sie reservieren – jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Falls erforderlich kommt die grüne Feinstaubplakette für 15,00 € hinzu. Kennzeichenschilder sind nicht enthalten und ab 15,00 € je Schild separat bestellbar.

Wie lange dauert die Wiederzulassung?
Wir beginnen, sobald Ihr Auftrag und die Unterlagen vollständig vorliegen. Wie schnell der Vorgang abgeschlossen ist, hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab; eine feste Bearbeitungszeit sagen wir deshalb nicht zu. Online eingereichte Aufträge nehmen wir rund um die Uhr an, Büro und Telefon erreichen Sie Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Welche Unterlagen brauche ich für die Wiederzulassung?
Ob Originalunterlagen nötig sind, klären wir für Ihren konkreten Fall. Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bereit, außerdem einen gültigen HU-Nachweis, die eVB-Nummer und das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Halten Sie außerdem Ihren Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung sowie die unterschriebene Vollmacht bereit. Haben Sie das Fahrzeug bereits abgemeldet gekauft, reichen Sie zusätzlich den Kaufvertrag oder einen anderen Verfügungsnachweis ein.

Die Sicherheitscodes in meiner Zulassungsbescheinigung Teil I sind bereits freigelegt. Ist das ein Problem?
Für den Online-Auftrag sind die im Formular gekennzeichneten Dokumentennummern und Sicherheitscodes erforderlich. Falls ein Code fehlt oder nicht mehr lesbar ist, kontaktieren Sie uns bitte vor der Bestellung.

Wo finde ich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in meinen Papieren?
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II jeweils im Feld E. Die eVB-Nummer ist nicht Teil der Fahrzeugpapiere; sie stellt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aus.

Wie komme ich an die Kennzeichenschilder?
Kennzeichenschilder sind bei der Wiederzulassung nicht enthalten. Die Prägung beauftragen Sie separat ab 15,00 € je Schild, zwei Schilder im Satz kosten 25,00 €. Der Versand kostet 5,00 € als Standardversand oder 25,00 € als Expressversand; alternativ holen Sie die Schilder in unserem Büro in der Rösrather Str. 591-593 in 51107 Köln ab.

Was passiert nach der Bestellung?
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Wir klären Ihren Fall, prüfen die Unterlagen und melden uns, falls etwas fehlt. Anschließend lassen wir das Fahrzeug bei der zuständigen Behörde wieder zu. Danach erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und die ergänzte Teil II.

Ist Klickzulassung ein offizieller Zulassungsdienst?
Klickzulassung ist ein Dienst der SAM Link GmbH und beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde registriert. Die Wiederzulassung selbst nimmt immer die zuständige Zulassungsbehörde vor; wir reichen Ihren Antrag mit Ihrer Vollmacht dort ein. Weitere Antworten zu Vollmacht, Unterlagen und Dauer finden Sie in unseren häufigen Fragen zur Online-Zulassung.

Jetzt beauftragen

Sie können die Wiederzulassung oben im Formular beauftragen. Wenn Unterlagen fehlen oder Sie Fragen zu Ihrem Zulassungsfall haben, sprechen Sie uns vor der Bestellung an. Sie erreichen uns unter 0174 7405058 oder 0221 29063426, Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr.

Zum Auftrag – Wiederzulassung ab 124,99 €

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