Fahrzeug abmelden

Sie möchten Ihr Auto abmelden, ohne zur Zulassungsstelle zu fahren? Die Abmeldung heißt amtlich Außerbetriebsetzung und lässt sich online beantragen. Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder schicken Sie dabei nicht ein: An ihre Stelle treten die verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Stempelplaketten (§ 24 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung, FZV). Hier lesen Sie, was die Abmeldung kostet und welche Angaben Sie brauchen, wie lange es dauert und welcher Fehler die Kennzeichen vorzeitig ungültig macht.

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Abmelden sollten Sie ein Fahrzeug, das stillgelegt, verschrottet oder für längere Zeit nicht gefahren wird. Mit der Abmeldung endet die Kfz-Steuerpflicht, die Zulassungsbehörde teilt das Datum Ihrem Versicherer mit, und auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug erst nach einer neuen Zulassung wieder fahren (§ 3 Abs. 1 FZV). Klickzulassung stellt den Antrag für Privatpersonen und Unternehmen in ganz Deutschland, für Auto und Motorrad.

Was kostet es, ein Auto abzumelden?

Bei Klickzulassung kostet die Abmeldung 29,99 € Festpreis. Mehrwertsteuer und Behördengebühr sind darin enthalten. Den Betrag sehen Sie vor dem Absenden im Warenkorb.

Die amtliche Gebühr legt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest: 15,90 € für die Außerbetriebsetzung am Schalter der Zulassungsbehörde (Gebührennummer 224.1) und 2,10 € für die internetbasierte Außerbetriebsetzung (Gebührennummer 224.2). Quelle: GebOSt, Anlage zu § 1, auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.09.2026.

Mit dem Rest des Festpreises bezahlen Sie unsere Bearbeitung: Wir gleichen Ihre Angaben vor der Übermittlung ab, fragen nach, wenn etwas fehlt oder nicht zusammenpasst, und bleiben Ihr Ansprechpartner, bis die Abmeldebestätigung vorliegt. Die Festpreise aller Vorgänge von der Neuzulassung bis zum Kennzeichen finden Sie in unserer Preisliste für Zulassung, Abmeldung und Kennzeichen.

Welche Unterlagen und Angaben Sie brauchen

Im Original legen Sie nichts vor. Halten Sie den Fahrzeugschein bereit und gehen Sie zum Fahrzeug, denn die Plakettencodes stehen auf den Kennzeichenschildern. Für den Auftrag brauchen Sie:

  • das vollständige Kennzeichen, getrennt nach Ortskürzel, Buchstaben und Zahlen
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) aus Feld E der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ein Foto der Zulassungsbescheinigung Teil I
  • den 7-stelligen Sicherheitscode aus dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • den 3-stelligen Sicherheitscode jeder Stempelplakette, beim Auto auf dem vorderen und dem hinteren Schild

Beide Arten von Codes müssen vorhanden sein. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr darf die letzte Anmeldung des Fahrzeugs für die Online-Abmeldung nicht vor dem 1. Januar 2015 liegen (BMV: Internetbasierte Fahrzeugzulassung, Stand 19.12.2025, abgerufen am 13.09.2026). Tragen Ihre Papiere oder Plaketten keinen verdeckten Code, sprechen Sie uns vor der Beauftragung an. Wir sagen Ihnen dann, welcher Weg in Ihrem Fall bleibt.

Wie lange dauert es, ein Auto abzumelden?

Ihren Auftrag nehmen wir online rund um die Uhr an und bearbeiten ihn, sobald die Angaben vollständig sind. Über den Antrag entscheidet die zuständige Zulassungsbehörde. Bestätigt deren Portal die Voraussetzungen maschinell, wird das Fahrzeug automatisiert außer Betrieb gesetzt. Scheitert die maschinelle Prüfung, geht die Entscheidung an die Behörde selbst (§ 19 Abs. 1 und § 25 Abs. 1 FZV). Weil wir diesen Teil nicht beeinflussen, nennen wir keine feste Frist. Nach Abschluss erhalten Sie die Abmeldebestätigung.

Für die Kfz-Steuer nennt der Zoll zwei Zeiträume: Den Abmeldebescheid versendet das Hauptzollamt in der Regel zwei Wochen nach der Außerbetriebsetzung. Ein Guthaben aus der im Voraus gezahlten Steuer wird in der Regel drei Wochen nach der Abmeldung ausgezahlt, sofern dem Hauptzollamt eine Bankverbindung vorliegt (Zoll: Beginn und Ende der Steuerpflicht, abgerufen am 13.09.2026).

Auto online abmelden: So funktioniert es Schritt für Schritt

  1. Voraussetzungen prüfen: Sehen Sie nach, ob der Fahrzeugschein das Feld mit der Aufschrift „Nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freilegen“ trägt und ob jede Stempelplakette eine abdeckende Schicht hat. Legen Sie in diesem Schritt noch nichts frei.
  2. Auftrag ausfüllen: Im Online-Auftrag zur Kfz-Abmeldung tragen Sie Kennzeichen, Fahrzeugart und FIN ein und laden das Foto des Fahrzeugscheins hoch.
  3. Codes freilegen und eintragen: Erst jetzt legen Sie den Code im Fahrzeugschein und die Codes der Plaketten frei und übertragen jedes Zeichen in den Auftrag.
  4. Prüfung und Antrag: Wir gleichen die Angaben ab und übermitteln den Antrag an die zuständige Zulassungsbehörde. Passt etwas nicht, melden wir uns bei Ihnen.
  5. Nachweise aufbewahren: Die Abmeldebestätigung belegt die Außerbetriebsetzung. Den entwerteten Fahrzeugschein heben Sie auf, weil er für eine spätere Wiederzulassung vorzulegen ist (§ 16 Abs. 2 FZV).

Typischer Fehler: Sicherheitscodes zu früh freigelegt

Ein Kennzeichenschild, dessen Code sichtbar ist, gilt rechtlich als ungestempelt (§ 21 Abs. 3 FZV). Mit ungestempelten Schildern sind nur eng begrenzte Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren erlaubt (§ 12 Abs. 4 FZV), für den normalen Straßenverkehr ist das Fahrzeug damit nicht mehr nutzbar. Im Fahrzeugschein erscheint nach dem Freilegen der Schriftzug „Dokument nicht mehr gültig“. Die FZV erlaubt das Freilegen deshalb nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Online-Antrag (§ 21 Abs. 2 FZV).

Ärgerlich wird es, wenn sich erst nach dem Rubbeln herausstellt, dass ein Code fehlt oder beschädigt ist. Dann bleibt das Fahrzeug zugelassen und steuerpflichtig, die Schilder sind aber schon entwertet. So vermeiden Sie das:

  • Prüfen Sie vorher, ob Fahrzeugschein und jede Plakette einen verdeckten Code tragen.
  • Legen Sie die Codes erst frei, wenn das Fahrzeug abgestellt ist und Sie den Auftrag direkt absenden.
  • Arbeiten Sie vorsichtig, damit jedes Zeichen lesbar bleibt, und schreiben Sie den Code sofort ab.
  • Sind die Codes bereits frei und vollständig lesbar, können Sie den Auftrag trotzdem erteilen.

Häufige Fragen zum Auto abmelden

Muss ich mein Auto abmelden, wenn ich es verkaufe?

Nein, Pflicht ist das nicht. Der Käufer muss das Fahrzeug unverzüglich auf sich umschreiben lassen. Sie als bisheriger Halter teilen der Zulassungsbehörde den Verkauf unverzüglich mit, und zwar mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers sowie seiner Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Die Mitteilung entfällt, wenn der Käufer bereits umgeschrieben hat (§ 15 Abs. 5 FZV). Melden Sie das Fahrzeug vor der Übergabe ab, endet Ihre Kfz-Steuerpflicht mit dem Tag der Abmeldung.

Was passiert nach der Abmeldung mit Kfz-Steuer und Versicherung?

Die Kfz-Steuerpflicht endet mit der Abmeldung, ein Guthaben zahlt das Hauptzollamt aus, wenn ihm eine Bankverbindung vorliegt. Ihrem Versicherer übermittelt die Zulassungsbehörde das Datum der Außerbetriebsetzung (§ 62 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. l und Abs. 2 Nr. 5 FZV). Ob der Vertrag danach ruht oder endet, regeln die Bedingungen Ihres Versicherers. Klären Sie das direkt mit ihm.

Kann ich das Fahrzeug später wieder zulassen?

Ja. Für die Wiederzulassung sind die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II vorzulegen. Wäre in der Zwischenzeit eine Hauptuntersuchung fällig gewesen, muss das Fahrzeug vorher zur HU (§ 16 Abs. 2 FZV). Die Wiederzulassung übernehmen wir ab 124,99 €.

Was gilt, wenn das Fahrzeug verschrottet wird?

Überlassen Sie einen Pkw (Klasse M1), ein leichtes Nutzfahrzeug bis 3,5 t (N1) oder ein dreirädriges Kraftfahrzeug (L5e) einer anerkannten Stelle nach der Altfahrzeug-Verordnung zur Verwertung, ist das Fahrzeug unter Vorlage des Verwertungsnachweises unverzüglich außer Betrieb zu setzen. Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung gehen dabei an die Zulassungsbehörde (§ 17 Abs. 1 FZV). Wird ein bereits abgemeldetes Fahrzeug innerhalb von sieben Jahren verwertet, reichen Sie den Verwertungsnachweis zusammen mit Teil I und Teil II nach (§ 17 Abs. 5 FZV). Unser Online-Auftrag ist für die Abmeldung ohne Verwertungsnachweis ausgelegt. Bei einer Verschrottung sprechen Sie uns bitte vorher an.

Was mache ich, wenn ein Sicherheitscode fehlt oder unlesbar ist?

Dann ist der Online-Antrag nicht möglich, weil die Codes die Vorlage von Fahrzeugschein und Schildern ersetzen (§ 24 Abs. 2 FZV). Die Außerbetriebsetzung läuft in diesem Fall über die Zulassungsbehörde, bei der die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichenschilder vorzulegen sind (§ 16 Abs. 1 FZV). Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Auftrag erteilen: 0221 29063426.

Muss ich dafür nach Köln oder zur Zulassungsstelle kommen?

Nein. Unser Zulassungsdienst sitzt in Köln, die Online-Abmeldung beauftragen Sie aber von jedem Ort in Deutschland aus. Die Außerbetriebsetzung nimmt die Zulassungsbehörde vor, die für Ihr Fahrzeug zuständig ist.

Tragen Fahrzeugschein und Plaketten einen Sicherheitscode, können Sie Ihr Auto jetzt online für 29,99 € abmelden. Fragen beantworten wir telefonisch unter 0221 29063426, mobil unter 0174 7405058 oder per E-Mail an info@klickzulassung.de, Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Klickzulassung, Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Online beauftragen, persönlich betreut. Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Wir prüfen Ihren Auftrag, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab. Die Lieferzeit bestellter Kennzeichen kommt gegebenenfalls hinzu.
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