Wir übernehmen Ihr Ausfuhrkennzeichen – von der Beantragung bis zum geprägten Schild

So sieht ein echtes Ausfuhrkennzeichen aus: kein blaues EU-Feld, dafür das rote Feld rechts mit dem eingeprägten Ablaufdatum.

Wir übernehmen Ihr Ausfuhrkennzeichen als komplette Dienstleistung – deutschlandweit und im Express.

  • Kompletter BehördengangWir beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle und übernehmen den gesamten Ablauf für Sie.
  • DeutschlandweitWir betreuen Ihren Vorgang bundesweit, unabhängig davon, welche Behörde zuständig ist.
  • ExpressbearbeitungSobald uns Ihre Unterlagen vollständig vorliegen, nehmen wir Ihren Vorgang bevorzugt in Bearbeitung.
  • Persönlich am TelefonEin fester Ansprechpartner klärt Ihren Fall und sagt Ihnen genau, welche Unterlagen nötig sind.

Ihr Fall wird direkt am Telefon geklärt – rufen Sie uns an:

Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland verbringen, benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen. Wir übernehmen die Beantragung für Sie, deutschlandweit und das in Expressbearbeitung. Rufen Sie uns an, dann klären wir Ihren Fall persönlich und starten sofort. Weil die Zulassungsstellen für diesen Vorgang Unterlagen im Original verlangen, lässt er sich nicht digital abwickeln. Wir bieten Ihnen diese Leistung als Expressbearbeitung an. Rufen Sie uns an, dann geht es sofort los.

Preis auf Anfrage: Wir nennen Ihnen den Preis vorab verbindlich am Telefon oder per WhatsApp – vor jeder Beauftragung.

Für wen wir das Ausfuhrkennzeichen übernehmen

Unser Angebot richtet sich an Autohäuser, an Kraftfahrzeughändler und an Exporteure, die regelmäßig Fahrzeuge ins Ausland verbringen und dabei auf verlässliche Termine angewiesen sind. Ebenso betreuen wir Privatpersonen, die ihr eigenes Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen möchten. Wenn ein Käufer im Ausland auf die Abholung wartet oder ein Transport bereits eingeplant ist, entscheidet die Bearbeitungszeit darüber, ob der Termin hält.

Was ein Ausfuhrkennzeichen ist und wann Sie es benötigen

Das Ausfuhrkennzeichen ist eine befristete Zulassung für Fahrzeuge, die dauerhaft in einen anderen Staat verbracht werden sollen. Rechtsgrundlage ist § 45 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Im Sprachgebrauch begegnen Ihnen dafür auch die Bezeichnungen Exportkennzeichen, Zollkennzeichen oder Transitkennzeichen; gemeint ist jeweils dasselbe amtliche Kennzeichen. Sie erkennen es an dem roten Feld am rechten Rand, in dem das Ablaufdatum der Zulassung eingeprägt ist.

Der Unterschied zum Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen ist für Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten vorgesehen und deckt Fahrten innerhalb Deutschlands ab. Das Ausfuhrkennzeichen dagegen ist für die dauerhafte Verbringung in das Ausland bestimmt. Anders als das rote Händlerkennzeichen ist es fest einem einzelnen Fahrzeug zugeordnet und lässt sich nicht für mehrere Fahrzeuge nacheinander verwenden.

Wie lange ein Ausfuhrkennzeichen gültig ist

Die Zulassung wird auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung befristet und darf ein Jahr nicht überschreiten. So schreibt es § 45 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vor. In der Praxis reicht die Spanne je nach Versicherungsvertrag und Entscheidung der jeweiligen Behörde von etwa fünfzehn Tagen bis zu zwölf Monaten, wobei einzelne Zulassungsstellen von sich aus kürzere Fristen ansetzen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Bemessen Sie den benötigten Zeitraum deshalb von Anfang an so, dass Verzögerungen bei Transport oder Übergabe aufgefangen sind.

Unser Angebot: Expressbearbeitung

Wir beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle und erledigen den Behördengang für Sie. Sobald uns alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, nehmen wir Ihren Vorgang in Expressbearbeitung. Dieses Angebot gilt deutschlandweit. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist ausdrücklich der Eingang der vollständigen Unterlagen, denn eine fehlende oder fehlerhaft ausgefüllte Versicherungsbestätigung hält den gesamten Vorgang auf.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Die folgenden Nachweise verlangen die Zulassungsstellen für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens. Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit, bevor Sie uns die Unterlagen übersenden, weil erst der vollständige Eingang die Expressbearbeitung auslöst.

  • Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass des Halters. Bei Firmen benötigen wir zusätzlich einen Auszug aus dem Handelsregister und die Gewerbeanmeldung.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher als Fahrzeugschein bezeichnet.
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II, früher als Fahrzeugbrief bezeichnet.
  • Den Prüfbericht der Hauptuntersuchung, der für die gesamte beantragte Laufzeit der Ausfuhrzulassung gültig sein muss.
  • Die Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen im Original, die sogenannte gelbe Doppelkarte.
  • Ein unterschriebenes Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer oder den Nachweis, dass die Steuer bereits entrichtet wurde.
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder zur Entstempelung, sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, mit der Sie uns beauftragen, den Antrag in Ihrem Namen zu stellen.

Die gelbe Versicherungsbestätigung ist der häufigste Stolperstein

Für das Ausfuhrkennzeichen genügt die elektronische Versicherungsbestätigung nicht, die Sie von einer gewöhnlichen Zulassung kennen. Die Zulassungsstelle verlangt stattdessen die gelbe Versicherungsbestätigung in Papierform, die Ihnen Ihr Versicherer per Post zusendet. Diese Karte muss vom Versicherer vollständig und richtig ausgefüllt sein, denn eigene Eintragungen oder nachträgliche Korrekturen führen zur Ablehnung. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein und fordern Sie die Karte an, sobald der Ausfuhrtermin feststeht.

So läuft die Bearbeitung ab

  1. Sie rufen uns an und schildern kurz, um welches Fahrzeug es geht und bis wann Sie das Kennzeichen benötigen.
  2. Wir melden uns bei Ihnen, prüfen Ihren Fall und nennen Ihnen genau, welche Unterlagen in Ihrer Konstellation erforderlich sind.
  3. Sie stellen uns die vollständigen Unterlagen zu. Mit deren Eingang beginnt die Expressbearbeitung.
  4. Wir beantragen das Ausfuhrkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle und stimmen mit Ihnen ab, auf welchem Weg Sie die Schilder und die Papiere erhalten.

Häufige Fragen zum Ausfuhrkennzeichen

Kann ich das Ausfuhrkennzeichen bei Ihnen digital bestellen?

Nein. Die Zuteilung setzt Unterlagen im Original voraus, insbesondere die gelbe Versicherungsbestätigung in Papierform. Der Vorgang lässt sich deshalb nicht digital abwickeln. Rufen Sie uns an. Wir klären mit Ihnen den Bedarf, sagen Ihnen genau, welche Unterlagen erforderlich sind, und übernehmen anschließend den kompletten Behördengang in Expressbearbeitung.

Welche Zulassungsstelle ist zuständig?

Zuständig ist regelmäßig die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Halters, bei Firmen am Sitz der Niederlassung. Die Zuständigkeit kann im Einzelfall abweichen, etwa wenn der Antrag über eine bevollmächtigte Person gestellt wird. Wir prüfen vor der Beantragung, welche Behörde für Ihren Vorgang zuständig ist, und stimmen das Vorgehen mit Ihnen ab.

Was passiert, wenn die Hauptuntersuchung während der Laufzeit fällig wird?

Dann wird der Antrag abgelehnt. Der Prüfbericht der Hauptuntersuchung muss über das Ende der beantragten Ausfuhrzulassung hinaus gültig sein. Beantragen Sie das Kennzeichen beispielsweise für sechs Monate, während die Hauptuntersuchung bereits in drei Monaten fällig wäre, lässt die Zulassungsstelle den Antrag nicht zu. In diesem Fall führen Sie die Hauptuntersuchung vorher durch oder verkürzen den beantragten Zeitraum.

Muss ich die Kraftfahrzeugsteuer zahlen?

Ja. Für den Zeitraum der Ausfuhrzulassung fällt Kraftfahrzeugsteuer an. Die Zulassungsstellen verlangen dafür in der Regel ein Lastschriftmandat. Offene Rückstände können die Zuteilung verhindern; in Bayern genügen bereits Steuerschulden von fünf Euro, damit der Antrag nicht bearbeitet wird.

Gilt die Versicherung in allen Ländern?

Nicht zwangsläufig. Die Versicherung zum Ausfuhrkennzeichen ist eine reine Haftpflichtversicherung, eine Kaskodeckung ist nicht vorgesehen. Auf der internationalen Versicherungskarte ist vermerkt, für welche Länder der Schutz gilt. Ist ein Land dort durchgestrichen, benötigen Sie für dieses Land eine gesonderte Versicherung, die Sie am Grenzübergang abschließen können. Prüfen Sie die Karte deshalb vor Antritt der Fahrt anhand Ihrer geplanten Route.

Kann ich das Ausfuhrkennzeichen verlängern?

Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Die Zulassung endet mit dem Datum, das im roten Feld des Kennzeichens eingeprägt ist. Wählen Sie den Zeitraum deshalb von vornherein ausreichend lang.

Kann ich ein Wunschkennzeichen wählen?

Nein. Das Ausfuhrkennzeichen setzt sich aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks, einer ein- bis vierstelligen Zahl und einem nachfolgenden Buchstaben zusammen, ergänzt um das Ablaufdatum im roten Feld. Diese Zusammensetzung ist in § 45 Absatz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung festgelegt und lässt keine freie Wahl zu.

Jetzt Ausfuhrkennzeichen anfragen

Rufen Sie uns an, dann besprechen wir Ihren Fall direkt und persönlich. Nennen Sie uns das Fahrzeug, das Zielland und den gewünschten Zeitraum. Wir sagen Ihnen verbindlich, welche Unterlagen erforderlich sind, und starten die Expressbearbeitung, sobald uns alles vollständig vorliegt. Sie erreichen uns unter 0221 29063426 oder 0174 7405058.

Rückruf anfordern – wir melden uns Mo–Sa 9–18 Uhr

Preis auf Anfrage – sprechen Sie uns an unter 0221 29063426. Das gilt ebenso für Export-, Zoll- und Transitkennzeichen; gemeint ist jeweils dasselbe amtliche Kennzeichen.

Online beauftragen, persönlich betreut. Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Wir prüfen Ihren Auftrag, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab. Die Lieferzeit bestellter Kennzeichen kommt gegebenenfalls hinzu.

Weitere Leistungen

Sie brauchen einen anderen Vorgang?

Das Ausfuhrkennzeichen nehmen wir telefonisch auf. Diese Vorgänge können Sie dagegen direkt online beauftragen:

Jetzt anrufenWhatsApp
Jetzt anrufen