Wer sein Fahrzeug umbaut, muss dafür sorgen, dass die Fahrzeugpapiere wieder zum Fahrzeug passen. Andere Felgen, ein neues Fahrwerk, eine nachgerüstete Anhängerkupplung oder mehr Leistung: Nach der Abnahme durch einen Sachverständigen muss die Änderung in vielen Fällen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden. Hier lesen Sie, wann das Pflicht ist, welche Unterlagen die Zulassungsstelle verlangt, wie die Eintragung abläuft und wie Klickzulassung den Behördengang deutschlandweit per Vollmacht für Sie übernimmt. Sie fragen bei uns per Telefon oder WhatsApp an, übermitteln uns Ihre Unterlagen samt Abnahmebescheinigung und erteilen uns eine Vollmacht. Wir erledigen die Eintragung bei der zuständigen Zulassungsstelle und senden Ihnen die aktualisierten Papiere zurück.
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Wichtig zu wissen: Die technische Abnahme selbst, also das Gutachten einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA, muss bereits vorliegen. Unser Service ist der Schritt danach: die Eintragung der Änderung in Ihre Zulassungsbescheinigung, damit Ihre Papiere wieder zum Fahrzeug passen.
Wann Sie eine Änderung eintragen lassen müssen
Die Pflicht steht in § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Bestimmte Änderungen müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, damit Fahrzeugregister und Zulassungsbescheinigung berichtigt werden. Dazu zählen unter anderem:
- eine andere Fahrzeugklasse,
- ein geänderter Hubraum, eine andere Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle, zum Beispiel nach einer Leistungssteigerung,
- eine höhere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
- geänderte zulässige Achslasten, Gesamtmasse, Stützlast oder Anhängelast,
- geänderte Abgas- oder Geräuschwerte, wenn sie sich auf die Kfz-Steuer oder auf Verkehrsbeschränkungen auswirken,
- Änderungen, bei denen die Abnahmebestätigung ausdrücklich vermerkt, dass sie sofort in die Zulassungsbescheinigung gehören.
Alle übrigen Änderungen teilen Sie nach § 15 Absatz 1 Satz 2 FZV erst mit, sobald Sie ohnehin mit der Zulassungsbehörde zu tun haben, etwa bei der nächsten Ummeldung. Wer eine Pflichtmitteilung versäumt, riskiert, dass die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs bis zur Berichtigung der Papiere untersagt.
Davon getrennt regelt § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ob die Betriebserlaubnis nach einem Umbau bestehen bleibt. Sie erlischt, wenn eine Änderung die genehmigte Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Deshalb steht vor der Eintragung immer die Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur. Quellen: § 15 FZV und § 19 StVZO auf gesetze-im-internet.de, abgerufen am 13.09.2026.
Was die Eintragung kostet
Die Abnahme durch die Prüforganisation wird gesondert berechnet.
Unser Preis für den Behördengang richtet sich nach Art und Umfang der Eintragung. Sie erhalten ihn für Ihren Fall, bevor Sie beauftragen. Steht nach einem Gebrauchtwagenkauf oder Umzug ohnehin eine Ummeldung an, planen Sie beides zusammen: Die Kfz-Ummeldung beauftragen Sie online zum Festpreis inklusive MwSt. Die technische Änderung nennen Sie uns zusätzlich per Telefon oder WhatsApp, damit wir klären, ob Ihre Zulassungsstelle beides in einem Vorgang bearbeitet und was die Eintragung zusätzlich kostet. Alle Festpreise für Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung, Abmeldung und Kennzeichen stehen in unserer Preisliste für alle Zulassungsvorgänge.
Unterlagen für die Eintragung
Die Zulassungsstelle bearbeitet die Eintragung mit den Originalen. Halten Sie Folgendes bereit:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief): Nach § 15 FZV ist sie Pflicht, wenn sich Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle ändern; Berlin, Düsseldorf und München führen sie für die Eintragung in ihren Unterlagenlisten
- Abnahmebestätigung oder Gutachten des Sachverständigen, zum Beispiel von TÜV oder DEKRA; bei Teilen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) deren Abdruck
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- eVB-Nummer der Kfz-Versicherung, wenn sich Fahrzeugart oder Leistung ändern
- Vollmacht für Klickzulassung, die wir Ihnen mit der Beauftragung zur Unterschrift bereitstellen
Vergleichen Sie vorab die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Gutachten mit Feld E Ihrer Zulassungsbescheinigung. Fehlt ein Nachweis oder weicht eine Angabe ab, klären wir das mit Ihnen, bevor die Unterlagen zur Behörde gehen. Stammen Ihre Fahrzeugpapiere noch aus der Zeit vor dem 01.10.2005, verlangt zum Beispiel Berlin zugleich den Umtausch in neue Zulassungsbescheinigungen; die Kosten dafür trägt der Halter. Quellen der Unterlagenliste: § 15 FZV sowie die Angaben der Zulassungsstellen Berlin, Düsseldorf und München, abgerufen am 13.09.2026.
Wie lange die Eintragung dauert
Die Dauer hängt an zwei Terminen: dem beim Sachverständigen, den Sie selbst vereinbaren, und dem bei der zuständigen Zulassungsstelle. Die Eintragung technischer Änderungen gehört nicht zu den Vorgängen, die das Bundesverkehrsministerium für das Online-Verfahren i-Kfz aufführt. Die Stadt Düsseldorf zum Beispiel nimmt den Antrag nur nach Terminvereinbarung und bei persönlicher Vorsprache des Halters oder einer beauftragten Person an, nicht online und nicht telefonisch.
Diese beauftragte Person sind wir. Sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns sind, stellen wir den Antrag und geben Ihnen eine Einschätzung für Ihren Zulassungsbezirk. Eine feste Dauer sagen wir nicht zu, weil sie von der Behörde abhängt. Länger dauert es, wenn der Fahrzeugbrief bei einer Leasing- oder Finanzierungsbank liegt: Er muss dann erst angefordert werden, und die Stadt Bremen rechnet damit, dass er in der Regel zwei bis drei Wochen nach Anforderung bei der Behörde vorliegt. Quellen: bmv.de, „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“; service.duesseldorf.de, Dienstleistung 325; Bundesportal verwaltung.bund.de, Leistung „Zulassungsbescheinigung I ändern – technische Änderung“ der Stadt Bremen, Stand 30.04.2026; jeweils abgerufen am 13.09.2026.
So funktioniert es
- Änderung abnehmen lassen: Lassen Sie den Umbau von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfingenieur abnehmen. Die Abnahmebestätigung ist die Grundlage jeder Eintragung.
- Anfrage stellen: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns per WhatsApp und schildern Sie die Änderung. Wir nennen Ihnen den Preis für Ihren Fall, bevor Sie beauftragen, und stellen Ihnen die Vollmacht zur Unterschrift bereit.
- Unterlagen übermitteln: Sie senden uns Abnahmebestätigung, Fahrzeugpapiere und die übrigen Nachweise. Wir gleichen alles mit den Anforderungen der Zulassungsstelle ab, bevor wir den Antrag stellen.
- Eintragung bei der Zulassungsstelle: Unser Team stellt den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsstelle. Einen eigenen Behördentermin brauchen Sie dafür nicht.
- Berichtigte Papiere zurückerhalten: Nach der Eintragung senden wir Ihnen die Zulassungsbescheinigung mit der eingetragenen Änderung zurück. Steht der Eintrag samt Auflagen in Teil I, müssen Sie die Abnahmebestätigung nicht mehr mitführen.
Der Fehler, der die Betriebserlaubnis kostet
Für manche Anbauteile gilt die Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung nur, wenn der Einbau anschließend abgenommen wird. Wer das übersieht und nach dem Einbau einfach losfährt, ohne die Abnahme unverzüglich durchführen und bestätigen zu lassen, verliert die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs (§ 19 Absatz 3 StVZO). Dasselbe gilt, wenn Einschränkungen oder Einbauanweisungen des Teils nicht eingehalten werden. Ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis darf nicht auf öffentlichen Straßen fahren (§ 19 Absatz 5 StVZO). So vermeiden Sie das:
- Lesen Sie die Papiere des Teils vor dem Kauf. Steht dort, dass der Einbau abgenommen werden muss, planen Sie den Prüftermin direkt nach dem Einbau ein.
- Halten Sie Einbauanweisungen und Einschränkungen aus diesen Papieren genau ein.
- Führen Sie die Abnahmebestätigung im Fahrzeug mit, bis die Änderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht (§ 19 Absatz 4 StVZO).
- Achten Sie in der Abnahmebestätigung auf den Vermerk, dass die Änderung unverzüglich eingetragen werden muss. Dann gehört der Vorgang ohne Aufschub zur Zulassungsstelle.
Häufige Fragen zur technischen Änderung
Welche Umbauten muss ich in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen?
Typische Beispiele sind andere Felgen, ein geändertes Fahrwerk, eine nachgerüstete Anhängerkupplung oder Umbauten an der Abgasanlage. Unverzüglich eintragen lassen müssen Sie die Änderungen, die § 15 Absatz 1 FZV aufzählt, etwa an Leistung, Hubraum, Höchstgeschwindigkeit, Achslasten oder Anhängelast, und jede Änderung mit einem entsprechenden Vermerk in der Abnahmebestätigung. Welcher Fall auf Ihren Umbau zutrifft, ergibt sich aus der Abnahme.
Muss ich die Änderung sofort eintragen lassen?
Das hängt von der Art der Änderung ab. Die in § 15 Absatz 1 Satz 1 FZV genannten Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen. Alle anderen teilen Sie mit, sobald Sie das nächste Mal mit der Zulassungsbehörde zu tun haben, zum Beispiel bei einer Ummeldung. Bleibt eine Pflichtmitteilung aus, kann die Behörde den Betrieb des Fahrzeugs untersagen, bis die Papiere berichtigt sind.
Was kostet es, eine technische Änderung eintragen zu lassen?
Die Prüforganisation berechnet die Abnahme gesondert. Unseren Preis für den Behördengang nennen wir Ihnen für Ihren Fall, bevor Sie beauftragen.
Reicht eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ohne Eintragung?
Hängt die Betriebserlaubnis eines Teils nicht von einer Abnahme ab, bleibt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bestehen, wenn Sie Einschränkungen und Einbauanweisungen beachten. Den Abdruck der ABE müssen Sie dann im Fahrzeug mitführen (§ 19 Absatz 3 und 4 StVZO). Fällt die Änderung zugleich unter § 15 Absatz 1 FZV, bleibt die Mitteilung an die Zulassungsbehörde trotzdem Pflicht.
Muss ich für die Eintragung selbst zur Zulassungsstelle?
Nein. Die Zulassungsstelle nimmt den Antrag auch von einer beauftragten Person entgegen. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir diesen Gang. Terminsuche und Wartezeit bei der Behörde entfallen für Sie, und die berichtigten Papiere erhalten Sie von uns zurück.
Kann ich die Eintragung mit einer Ummeldung verbinden?
Müssen Sie nach einem Umzug oder Fahrzeugkauf ohnehin ummelden, können Sie die Ummeldung bei Umzug oder Halterwechsel online beauftragen und uns die technische Änderung zusätzlich telefonisch oder per WhatsApp nennen. Wir sagen Ihnen dann, ob Ihre Zulassungsstelle beides zusammen bearbeitet und was die Eintragung zusätzlich kostet.
Jetzt technische Änderung eintragen lassen
Schildern Sie uns Ihren Umbau telefonisch oder per WhatsApp. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen noch fehlen, nennen Ihnen den Preis und übernehmen nach Ihrer Beauftragung den Weg zur Zulassungsstelle. Festnetz 0221 29063426, Mobil und WhatsApp 0174 7405058, E-Mail info@klickzulassung.de; unser Büro finden Sie in der Rösrather Str. 591–593 in 51107 Köln. Telefon und Büro sind Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr besetzt.
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Die technische Änderung nehmen wir telefonisch oder per WhatsApp auf. Diese Vorgänge können Sie direkt online beauftragen:
