
Auto ummelden online: bei Umzug oder Halterwechsel ab 124,99 €
ab 124,99 € inkl. MwSt.
Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab.
Ein bereits zugelassenes Fahrzeug wechselt den Halter oder die Anschrift des Halters ändert sich.
- Kennzeichen behalten: 124,99 €
- Zufälliges Kennzeichen: 124,99 €
- Wunschkennzeichen – bereits reserviert, mit PIN: 124,99 €
- Wunschkennzeichen – wir reservieren: 149,99 €
- Deutschlandweit für alle Zulassungsbezirke
Fragen vorab? Telefon 0174 7405058 oder WhatsApp – Mo. bis Sa. 9 bis 18 Uhr.
Zusätzliche Informationen
| Ausführung | Kennzeichen behalten, Zufälliges Kennzeichen, Wunschkennzeichen – bereits reserviert, mit PIN, Wunschkennzeichen – wir reservieren |
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Beschreibung
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Ummeldung bei Halterwechsel oder Umzug: Wir schreiben Ihr Fahrzeug um
Nach einem Fahrzeugkauf oder einem Umzug müssen die Halterdaten beziehungsweise die Anschrift in den Fahrzeugpapieren aktualisiert werden. Wir übernehmen die Ummeldung bei der zuständigen Zulassungsstelle. Informationen zu den verschiedenen Fällen finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Ummeldung.
So läuft Ihre Ummeldung ab
- Sie beschreiben Ihren Zulassungsfall im Auftrag. Wählen Sie aus, ob sich der Halter, der Wohnort oder beides geändert hat. Geben Sie außerdem an, ob Sie das bisherige Kennzeichen behalten oder eine neue Kombination möchten.
- Sie übermitteln die abgefragten Unterlagen. Sie übermitteln die für Ihren Vorgang abgefragten Angaben und Unterlagen. Wir prüfen Ihren Auftrag und reichen ihn bei der zuständigen Zulassungsstelle ein. Ob zusätzliche Nachweise oder Originalunterlagen benötigt werden, richtet sich nach dem konkreten Zulassungsfall. Erforderliche zusätzliche Schritte stimmen wir mit Ihnen ab.
- Wir reichen die Ummeldung bei der Zulassungsstelle ein. Die Behörde erfasst den neuen Halter beziehungsweise die neue Anschrift. Benötigen Sie neue Kennzeichenschilder, können Sie die Prägung separat beauftragen.
- Sie erhalten die aktualisierten Fahrzeugpapiere. Nach Abschluss erhalten Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und die ergänzte Zulassungsbescheinigung Teil II. Zusätzlich bestellte Kennzeichenschilder werden entsprechend Ihrer Auswahl bereitgestellt.
Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen
- Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I, also den Fahrzeugschein, für die im Formular abgefragten Angaben und Nachweise bereit.
- Halten Sie außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil II, also den Fahrzeugbrief, bereit. Ob Originalunterlagen benötigt werden, klären wir für Ihren konkreten Fall.
- Halten Sie die eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers bereit. Beim Halterwechsel muss die Versicherungsbestätigung zum neuen Halter passen. Unser Ratgeber zur eVB-Nummer erläutert die elektronische Versicherungsbestätigung.
- Reichen Sie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer mit der Unterschrift des Kontoinhabers ein.
- Als Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung benötigen wir den Prüfbericht der letzten HU.
- Wir benötigen den Personalausweis des neuen Halters oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung. Bei Firmen kommen der Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung sowie der Ausweis des Vertretungsberechtigten hinzu.
- Unterschreiben Sie die Vollmacht für die Zulassungsabwicklung. Unser Ratgeber zur Zulassungsvollmacht erklärt, welche Angaben darin benötigt werden.
- Ob wir bisherige Kennzeichenschilder benötigen, hängt von Ihrem Vorgang ab. Die Anforderung nennen wir Ihnen für Ihren konkreten Fall.
Prüfen Sie nach einem privaten Fahrzeugkauf, ob Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung erhalten haben. Falls ein Dokument fehlt, sprechen Sie uns vor der Bestellung an. Wurde das Fahrzeug umgebaut, klären wir mit Ihnen, ob technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen und gemeinsam mit der Ummeldung bearbeitet werden können.
Dokumentenhilfe für Ihre Ummeldung
Die Musterbilder zeigen Ihnen, wo Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Sicherheitscodes in Ihren Fahrzeugpapieren finden. Welche Angaben Sie bei einer Umschreibung mit Halterwechsel oder Adressänderung benötigen, richtet sich nach Ihrem Auftrag. Halten Sie die vorhandenen Unterlagen bereit und beachten Sie die gekennzeichneten Pflichtfelder.

Mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer gleichen Sie Fahrzeug und Unterlagen ab. Prüfen Sie die Zeichenfolge vor dem Absenden auf Übertragungsfehler.

Für den digitalen Vorgang verwenden Sie den abgefragten Code aus der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Dokumentennummer und die FIN sind davon zu unterscheiden.

Beim Halterwechsel sind auch Angaben aus Teil II relevant. Fehlt der Fahrzeugbrief oder ist ein benötigter Code unleserlich, klären Sie den Fall vor Ihrer Bestellung mit uns.
Die Abbildungen zeigen Muster. Bitte übertragen Sie ausschließlich die Angaben aus Ihren eigenen Fahrzeugpapieren. Mit einem Klick auf das Bild öffnen Sie die größere Ansicht.
Kosten und Dauer
Die Ummeldung kostet 124,99 €, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten oder ein zufällig zugeteiltes Kennzeichen erhalten, 124,99 € mit einem bereits selbst reservierten Wunschkennzeichen (mit PIN) und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen für Sie reservieren – jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Hinzu kommt nur, falls benötigt, die grüne Feinstaubplakette für 15,00 €. Kennzeichenschilder sind bei der Ummeldung nicht enthalten; die Prägung können Sie bei Bedarf separat ab 15,00 € je Kennzeichen beauftragen. Auf unserer Leistungsseite finden Sie alle Leistungen und Festpreise im Überblick.
Online eingereichte Aufträge bearbeiten wir rund um die Uhr, 7 Tage die Woche; Büro und Telefon erreichen Sie Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab. Wir geben Ihnen eine konkrete Einschätzung, sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns sind.
Fragen, die uns Kunden regelmäßig stellen
Was kostet die Ummeldung insgesamt?
Bei uns zahlen Sie einen Festpreis: 124,99 € mit behaltenem oder zufälligem Kennzeichen, 124,99 € mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen (mit PIN), 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen reservieren – jeweils inklusive Mehrwertsteuer.
Muss ich persönlich zur Zulassungsstelle?
Nein. Wir übernehmen den Behördengang bei der zuständigen Zulassungsstelle. Eine Terminbuchung und ein eigener Weg zur Behörde entfallen.
Ich bin nur innerhalb Deutschlands umgezogen. Muss ich wirklich ummelden?
Ja. Die Anschrift in den Fahrzeugpapieren muss stimmen, und zwar unverzüglich nach dem Umzug. Sonst erreicht Sie keine Post der Behörde, und bei einer Kontrolle wird es unangenehm.
Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?
In der Regel ja. Die Kennzeichenmitnahme über Bezirksgrenzen hinweg ist seit 2015 bundesweit möglich, sowohl beim Umzug als auch beim Halterwechsel.
Der Verkäufer hat das Auto bereits abgemeldet. Ist das ein Problem?
Dann ist es keine Umschreibung mehr, sondern eine Wiederzulassung. Sprechen Sie uns an, wir ordnen den Fall für Sie ein.
Die HU ist abgelaufen. Kann ich trotzdem ummelden?
Die Behörde verlangt einen gültigen HU-Nachweis. Lassen Sie die Hauptuntersuchung vorher machen und reichen Sie den frischen Prüfbericht mit ein.
Ich bleibe bei meiner bisherigen Versicherung. Brauche ich trotzdem eine neue eVB?
Beim Halterwechsel ja, denn der Vertrag muss auf den neuen Halter laufen; welche Angaben die eVB-Nummer beim Halterwechsel enthalten muss, erklärt unsere Versicherungsseite. Beim reinen Umzug genügt ein kurzer Anruf bei Ihrem Versicherer.
Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?
Ob Originalunterlagen nötig sind, klären wir für Ihren konkreten Fall. Halten Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II bereit, außerdem die eVB-Nummer Ihres Versicherers, das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung. Halten Sie außerdem den Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebescheinigung sowie die unterschriebene Vollmacht bereit. Wird eine neue Kennzeichenkombination zugeteilt, benötigen wir auch die bisherigen Kennzeichenschilder. Die vollständige Aufstellung finden Sie oben unter „Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen“.
Wo finde ich die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in meinen Papieren?
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II jeweils im Feld E, das amtliche Kennzeichen in Teil I im Feld A. Die eVB-Nummer ist nicht Teil der Fahrzeugpapiere; sie stellt Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aus.
Wie lange dauert die Ummeldung?
Wir beginnen, sobald Ihre Unterlagen vollständig bei uns sind. Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Zulassungsbezirk ab; eine feste Dauer sagen wir deshalb nicht zu. Eine konkrete Einschätzung geben wir Ihnen, sobald wir Ihre Unterlagen geprüft haben. Online eingereichte Aufträge nehmen wir rund um die Uhr an, Büro und Telefon erreichen Sie Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr.
Wie komme ich an neue Kennzeichenschilder?
Kennzeichenschilder sind bei der Ummeldung nicht enthalten. Die Prägung beauftragen Sie separat ab 15,00 € je Schild, zwei Schilder im Satz kosten 25,00 €. Der Versand kostet 5,00 € als Standardversand oder 25,00 € als Expressversand; alternativ holen Sie die Schilder in unserem Büro in der Rösrather Str. 591-593 in 51107 Köln ab.
Was passiert nach der Bestellung?
Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Wir sehen Ihre Papiere durch, bevor sie zur Behörde gehen, und melden uns, falls etwas fehlt. Anschließend schreiben wir das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle um. Danach erhalten Sie die neue Zulassungsbescheinigung Teil I, die ergänzte Teil II und gegebenenfalls die neuen Kennzeichen.
Ist Klickzulassung ein offizieller Zulassungsdienst?
Klickzulassung ist ein Dienst der SAM Link GmbH und beim Kraftfahrt-Bundesamt als Großkunde registriert. Die Umschreibung selbst nimmt immer die zuständige Zulassungsbehörde vor; wir reichen Ihren Antrag mit Ihrer Vollmacht dort ein. Weitere Antworten zu Vollmacht, Unterlagen und Dauer finden Sie in unseren häufigen Fragen zur Online-Zulassung.
Jetzt beauftragen
Sie können die Ummeldung oben im Formular beauftragen. Wenn Sie Fragen zu Ihrem Zulassungsfall oder den Unterlagen haben, erreichen Sie uns unter 0174 7405058 oder 0221 29063426, Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr.
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