Fahrzeug ummelden

Ein noch zugelassenes Fahrzeug melden Sie bei Halterwechsel oder einer neuen Halteranschrift um. Das schreibt § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) vor. Klickzulassung übernimmt diesen Behördengang per Vollmacht: Sie beauftragen uns online, wir stellen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde, und Sie erhalten die geänderten Fahrzeugpapiere. Diese Seite erklärt, welche Form der Ummeldung in Ihrem Fall gilt und welche Unterlagen Sie vorbereiten. Als Zulassungsdienst mit Sitz in Köln melden wir Fahrzeuge deutschlandweit um, unabhängig davon, in welchem Zulassungsbezirk Sie wohnen.

Ihr Fahrzeug ist noch zugelassen und der Halter oder die Anschrift ändert sich?

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Umzug oder Halterwechsel: Welche Ummeldung brauchen Sie?

Im Alltag heißt jeder dieser Vorgänge Ummeldung. Die Zulassungsbehörde unterscheidet aber, ob sich nur Ihre Anschrift ändert oder ob das Fahrzeug einen neuen Halter bekommt, und ob der neue Wohnsitz im selben Zulassungsbezirk liegt. Davon hängen die nötigen Papiere ab.

  • Umzug im selben Zulassungsbezirk: Geändert wird nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Das Kennzeichen bleibt, und Teil II müssen Sie nach § 15 Absatz 1 FZV bei einer reinen Adressänderung nicht vorlegen.
  • Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk: Sie entscheiden, ob Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen oder ein Kennzeichen der neuen Behörde erhalten (§ 15 Absatz 4 FZV). Bei einem neuen Kennzeichen ändert die Behörde auch Teil II und entstempelt die alten Schilder.
  • Halterwechsel, etwa nach einem Fahrzeugkauf: Die Behörde schreibt das Fahrzeug auf den neuen Halter um. Dafür braucht sie Teil II und einen Versicherungsnachweis des neuen Halters (§ 15 Absatz 5 FZV).
  • Halterwechsel mit Wohnsitz in einem anderen Bezirk: Stammt das Kennzeichen von einer anderen Behörde, beantragt der neue Halter ein neues Kennzeichen oder teilt mit, dass er das bisherige weiterführen möchte.

Für ein bereits abgemeldetes Fahrzeug gelten diese Regeln nicht (§ 15 Absatz 6 FZV). In diesem Fall beauftragen Sie die Wiederzulassung des abgemeldeten Fahrzeugs.

Auto ummelden online: So funktioniert es

  1. Auftrag erteilen: Sie wählen, ob Sie Ihr Kennzeichen behalten, ein zufälliges Kennzeichen oder ein Wunschkennzeichen möchten, und geben die Fahrzeug- und Halterdaten ein.
  2. Unterlagen bereitstellen: Sie laden die Unterlagen hoch, schicken sie per Post oder geben sie in unserem Büro in Köln ab. Vor der Antragstellung prüfen wir jede Angabe und melden uns, wenn etwas fehlt.
  3. Antrag bei der Zulassungsbehörde: Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht stellen wir den Antrag bei der Behörde, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Einen Termin müssen Sie nicht buchen.
  4. Geänderte Papiere erhalten: Sie bekommen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und bei einer Umschreibung die geänderte Teil II. Neue Kennzeichenschilder erhalten Sie, wenn Sie diese bei uns bestellt haben.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Legen Sie die folgenden Unterlagen und Angaben bereit, bevor Sie den Auftrag absenden. Je vollständiger sie sind, desto schneller kann der Antrag zur Behörde. Wurde das Fahrzeug umgebaut, können Sie die technische Änderung zusammen mit der Ummeldung eintragen lassen; welche Nachweise dafür nötig sind, erklärt die verlinkte Seite.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief). Die Behörde verlangt Teil II beim Halterwechsel und beim Kennzeichenwechsel; wir benötigen ihn für jeden Auftrag.
  • Die Sicherheitscodes für den digitalen Antrag: den verdeckten Code auf Teil I, bei Teil II die Dokumentennummer und den Code. Bekommt das Fahrzeug ein neues Kennzeichen, kommen die dreistelligen Codes der Stempelplaketten vorne und hinten dazu. Wer sein Kennzeichen behält, braucht diese Plakettencodes nicht.
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. Firmen reichen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung und den Ausweis der vertretungsberechtigten Person ein.
  • eVB-Nummer des Kfz-Versicherers, beim Halterwechsel zwingend
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bei HU-pflichtigen Fahrzeugen den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Die Vollmacht zur Ummeldung. Wir stellen sie Ihnen bereit, Sie unterschreiben sie.
  • Die bisherigen Kennzeichenschilder, wenn ein neues Kennzeichen zugeteilt wird, denn die Behörde entstempelt sie (§ 15 Absatz 4 FZV).

Was kostet es, das Auto ummelden zu lassen?

Bei Klickzulassung zahlen Sie einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer. Er beträgt 124,99 €, wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten oder ein zufälliges Kennzeichen erhalten. Für ein Wunschkennzeichen, das Sie bereits selbst mit PIN reserviert haben, zahlen Sie 124,99 €, und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen für Sie reservieren. Den passenden Weg wählen Sie, wenn Sie Ihre Kfz-Ummeldung online beauftragen. Alle Vorgänge im Vergleich zeigt unsere Preisliste für alle Zulassungsleistungen.

Kennzeichenschilder sind im Preis nicht enthalten. Wir prägen neue Kennzeichenschilder für 15,00 € je Schild oder 25,00 € im Satz; für den Versand der Schilder berechnen wir 5,00 € oder 20,00 € als Expressversand. Eine grüne Feinstaubplakette können Sie für 10,00 € mitbestellen.

Welche Fristen gelten, erklärt unser Ratgeber Auto ummelden: Kosten, Unterlagen und Fristen.

Wie lange dauert die Ummeldung?

Ihren Auftrag können Sie jederzeit online absenden. Sobald Angaben und Unterlagen vollständig sind, prüfen wir sie und stellen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Wie schnell die Behörde ihn bearbeitet, bestimmt sie selbst, und die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich von Bezirk zu Bezirk. Eine feste Dauer sagen wir deshalb nicht zu; nach der Prüfung Ihrer Unterlagen nennen wir Ihnen eine Einschätzung für Ihren Fall. Rückfragen entstehen, wenn ein Dokument fehlt, ein Sicherheitscode unleserlich ist oder die eVB-Nummer noch nicht vorliegt. Wer die Liste oben vollständig abarbeitet, vermeidet diese Rückfragen.

Der häufigste Fehler: Auto gekauft, Fahrzeugbrief fehlt

Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II kann die Behörde ein Fahrzeug nicht auf den neuen Halter umschreiben, denn der Erwerber muss sie zur Änderung vorlegen (§ 15 Absatz 5 FZV). Beim Privatkauf stellt sich oft erst bei der Ummeldung heraus, dass der Verkäufer nur den Fahrzeugschein übergeben hat. Der Auftrag ruht dann, bis der Brief nachgereicht ist.

So vermeiden Sie das: Lassen Sie sich beim Kauf beide Teile der Zulassungsbescheinigung aushändigen und halten Sie die Übergabe im Kaufvertrag fest. Vergleichen Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Feld E beider Dokumente mit der Nummer am Fahrzeug. Fragen Sie außerdem, ob das Auto noch zugelassen ist. Hat der Verkäufer es bereits abgemeldet, ist keine Ummeldung mehr möglich, sondern eine Wiederzulassung. Soll das Fahrzeug ein neues Kennzeichen bekommen, schrauben Sie die alten Schilder nicht vorab ab und beschädigen Sie die Stempelplaketten nicht: Deren Codes werden für den Antrag gebraucht.

Häufige Fragen zur Ummeldung bei Umzug und Halterwechsel

Muss ich nach einem Umzug innerhalb desselben Zulassungsbezirks ummelden?

Ja. Auch eine neue Anschrift im selben Bezirk müssen Sie der Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen (§ 15 Absatz 1 FZV). Geändert wird nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I, das Kennzeichen bleibt. Manche Meldebehörden geben die neue Anschrift direkt an die Zulassungsbehörde weiter. Das erlaubt § 15 Absatz 2 FZV, sofern die Meldebehörde dieses Verfahren anbietet; fragen Sie bei der Anmeldung Ihres Wohnsitzes danach.

Kann ich mein bisheriges Kennzeichen behalten?

Ja. Beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk teilen Sie der neuen Behörde mit, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll (§ 15 Absatz 4 FZV). Beim Halterwechsel gilt dasselbe, wenn das Kennzeichen von einer anderen Behörde stammt (§ 15 Absatz 5 FZV). Die Ummeldung mit behaltenem Kennzeichen kostet bei uns 124,99 €.

Wer meldet das Auto nach einem Verkauf um, Käufer oder Verkäufer?

Der Käufer. Als neuer Halter beantragt er die Umschreibung unverzüglich bei der Behörde seines Wohnsitzes (§ 15 Absatz 5 FZV). Der Verkäufer muss den Halterwechsel ebenfalls melden, mit dem Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, dass er die Zulassungsbescheinigung erhalten hat. Diese Meldung entfällt, wenn der Käufer bereits umgemeldet hat. Bleibt die Ummeldung aus, kann die Behörde die Zulassungsbescheinigung mit einer Frist von vier Wochen aufbieten; danach endet die Zulassung.

Was passiert, wenn ich keine eVB-Nummer habe?

Beim Halterwechsel ist sie Pflicht, denn die Umschreibung setzt einen Versicherungsnachweis voraus. Diesen Nachweis liefert die eVB-Nummer, die elektronische Versicherungsbestätigung Ihres Kfz-Versicherers. Haben Sie noch keine, helfen wir Ihnen, eine eVB-Nummer zu erhalten. Sagen Sie uns das bei der Beauftragung.

Muss ich für die Ummeldung persönlich zur Zulassungsstelle?

Nein. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht stellen wir den Antrag in Ihrem Namen. Die Vollmacht bereiten wir vor, Sie unterschreiben sie und reichen sie mit den übrigen Unterlagen ein. Terminbuchung, Anfahrt und Wartezeit entfallen für Sie.

Können auch Firmen ihre Fahrzeuge über Klickzulassung ummelden?

Ja. Für Firmenfahrzeuge benötigen wir zusätzlich einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung sowie den Ausweis der vertretungsberechtigten Person. Möchten Sie mehrere Fahrzeuge ummelden, sprechen Sie uns vor der Beauftragung an.

Jetzt Fahrzeug ummelden lassen

Sie wissen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt, und haben die Unterlagen beisammen? Dann starten Sie die Ummeldung ab 124,99 € mit Ihrer Kennzeichenwahl. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0221 29063426, mobil unter 0174 7405058 oder per E-Mail an info@klickzulassung.de. Telefonisch beraten wir Sie Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr. Unser Büro liegt in der Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln.

Ihr Fahrzeug ist noch zugelassen und der Halter oder die Anschrift ändert sich?

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Online beauftragen, persönlich betreut. Online beauftragen können Sie rund um die Uhr. Wir prüfen Ihren Auftrag, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen. Der Abschluss hängt von der zuständigen Zulassungsstelle ab. Die Lieferzeit bestellter Kennzeichen kommt gegebenenfalls hinzu.
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