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Auto ummelden nach Umzug: Fristen, Kosten, online erledigen

Kurz beantwortet: Nach einem Umzug müssen Sie Ihr Auto unverzüglich bei der Zulassungsstelle des neuen Wohnorts ummelden; eine Tagesfrist nennt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nicht, aufschieben dürfen Sie es aber nicht. Klickzulassung erledigt die Ummeldung nach dem Umzug für Sie zum Festpreis ab 124,99 € inklusive Mehrwertsteuer, ohne dass Sie einen Termin brauchen.

Ihr Fahrzeug ist noch zugelassen und der Halter oder die Anschrift ändert sich?

ab 124,99 € inkl. MwSt.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Umzug und Fahrzeug: Das Wichtigste vorab

Wer umzieht, meldet zuerst den Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt um. Der zweite Schritt wird oft vergessen: die Anschrift in den Fahrzeugpapieren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I nennt Ihre Adresse, und die muss stimmen, sonst erreicht Sie Behördenpost zur Hauptuntersuchung oder zur Kfz-Steuer nicht mehr. Wie aufwendig die Ummeldung ist, hängt davon ab, ob Sie innerhalb Ihres Zulassungsbezirks umziehen oder in einen anderen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Frist gilt, was die Ummeldung kostet, ob Sie das Kennzeichen behalten dürfen und wie Sie den Behördengang komplett an uns abgeben.

Welche Frist gilt nach dem Umzug?

Die Pflicht steht in § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, müssen Sie nach § 15 Absatz 4 FZV unverzüglich bei der neuen Zulassungsbehörde entweder ein neues Kennzeichen beantragen oder mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. Ziehen Sie innerhalb desselben Bezirks um, teilen Sie der Zulassungsbehörde die neue Anschrift unverzüglich mit (§ 15 Absatz 1 FZV); manche Meldebehörden geben die Adresse direkt weiter, fragen Sie bei der Wohnsitzanmeldung danach.

  • „Unverzüglich“ heißt ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Zahl von Tagen oder Wochen nennt die Verordnung nicht. Wer die Ummeldung monatelang liegen lässt, handelt ordnungswidrig (§ 77 Nummer 13 und 14 FZV).
  • Reihenfolge einhalten: Erst Wohnsitz anmelden, dann Fahrzeug ummelden. Die Zulassungsstelle prüft die Meldeadresse; ohne aktuelle Anmeldung beim Einwohnermeldeamt lehnt sie die Ummeldung ab.
  • Versicherung informieren: Die neue Anschrift melden Sie auch Ihrem Kfz-Versicherer. Der Regionalklasse des neuen Wohnorts kann den Beitrag verändern. Eine neue eVB-Nummer brauchen Sie bei einem reinen Umzug ohne Halterwechsel in der Regel nicht.

Kennzeichen behalten oder neues Kennzeichen?

Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen beim Umzug in jeden anderen Zulassungsbezirk behalten. Das spart die Prägung neuer Schilder und die Ummontage; nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird geändert. Wenn Sie lieber das Kürzel des neuen Wohnorts fahren möchten, beantragen Sie ein neues Kennzeichen, auf Wunsch als Wunschkennzeichen. Neue Schilder prägen wir Ihnen für 15,00 € je Schild oder 25,00 € für den Satz; wie das geht, lesen Sie auf der Seite Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen.

Was kostet die Ummeldung nach dem Umzug?

Unsere vollständigen Festpreise für die jeweilige Dienstleistung stehen hier; alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

LeistungKosten
Klickzulassung: Ummeldung, Kennzeichen behalten oder zufälliges Kennzeichen124,99 €
Klickzulassung: Ummeldung, Wunschkennzeichen bereits reserviert (mit PIN)124,99 €
Klickzulassung: Ummeldung, Wunschkennzeichen durch uns reserviert149,99 €

Unsere Festpreise enthalten die Mehrwertsteuer. Mit Klickzulassung sparen Sie sich die Terminsuche, die Anfahrt und die Wartezeit. Alle Preise unserer Leistungen finden Sie in der Preisliste.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Personalausweis oder Reisepass; die neue Adresse muss bereits beim Einwohnermeldeamt eingetragen sein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer, weil beim Wechsel des Zulassungsbezirks ein neues Mandat verlangt wird
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung
  • eVB-Nummer nur, wenn die Zulassungsstelle sie anfordert; bei einem Umzug ohne Halterwechsel ist sie in der Regel nicht nötig
  • Bisherige Kennzeichenschilder, falls Sie ein neues Kennzeichen bekommen
  • Vollmacht für uns; die Vorlage stellen wir Ihnen im Auftrag bereit

Ablauf mit Klickzulassung in drei Schritten

  • 1. Auftrag ausfüllen: Sie geben Ihre neue Postleitzahl ein, wählen, ob das Kennzeichen bleibt oder ein neues zugeteilt wird, und laden Zulassungsbescheinigung, Ausweis, SEPA-Mandat und die unterschriebene Vollmacht hoch.
  • 2. Wir prüfen und reichen ein: Wir kontrollieren Ihre Angaben auf Vollständigkeit und stellen den Antrag bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnorts. Sie buchen keinen Termin und stehen in keiner Warteschlange.
  • 3. Sie erhalten die Papiere: Wir senden Ihnen die geänderte Zulassungsbescheinigung zu, bei einem neuen Kennzeichen zusammen mit den abgestempelten Schildern.

Fragen vorab beantworten wir Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 0174 7405058, auch per WhatsApp. Was wir bei der Ummeldung im Einzelnen übernehmen, lesen Sie auf der Seite Fahrzeug ummelden.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler nach einem Umzug ist die falsche Reihenfolge: Das Fahrzeug soll umgemeldet werden, bevor der Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet ist. Die Zulassungsstelle gleicht die Anschrift mit dem Melderegister ab und weist den Antrag zurück, wenn die neue Adresse dort noch nicht steht. Melden Sie deshalb zuerst den Wohnsitz an und beauftragen Sie die Ummeldung danach. An zweiter Stelle steht das fehlende SEPA-Mandat: Beim Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk verlangt die neue Behörde ein eigenes Mandat für die Kfz-Steuer, auch wenn Sie bereits eines erteilt hatten.

Häufige Fragen zur Ummeldung nach dem Umzug

Wie lange habe ich nach dem Umzug Zeit, mein Auto umzumelden?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt in § 15 FZV eine unverzügliche Mitteilung, nennt aber keine Anzahl von Tagen. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer die Ummeldung ohne Grund aufschiebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 77 Nummer 13 und 14 FZV. Erledigen Sie die Ummeldung deshalb zusammen mit der Wohnsitzanmeldung.

Muss ich nach dem Umzug ein neues Kennzeichen nehmen?

Nein. Sie dürfen Ihr bisheriges Kennzeichen bundesweit mitnehmen, auch beim Umzug in ein anderes Bundesland. Die Zulassungsstelle ändert dann nur die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Ein neues Kennzeichen erhalten Sie nur, wenn Sie es beantragen.

Was kostet die Ummeldung nach dem Umzug bei der Zulassungsstelle?

Bei Klickzulassung zahlen Sie 124,99 € Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, 124,99 € mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen reservieren.

Brauche ich nach dem Umzug eine neue eVB-Nummer?

Bei einem Umzug ohne Halterwechsel in der Regel nicht, weil Ihr Versicherungsvertrag weiterläuft. Sie melden Ihrem Versicherer nur die neue Anschrift. Eine eVB-Nummer wird nötig, wenn gleichzeitig der Halter wechselt oder die Zulassungsstelle sie im Einzelfall anfordert.

Kann Klickzulassung die Ummeldung übernehmen, wenn ich schon umgezogen bin?

Ja. Sie geben im Auftrag die neue Postleitzahl an, wir stellen den Antrag bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Wohnorts. Voraussetzung ist, dass der Wohnsitz dort bereits angemeldet ist. Einen eigenen Behördentermin brauchen Sie nicht.

Sie sind umgezogen und möchten die Ummeldung abhaken? Dann beauftragen Sie jetzt die Ummeldung nach dem Umzug ab 124,99 €. Wir kümmern uns um den Antrag bei der Zulassungsstelle, Sie sparen sich Termin und Wartezeit.

Ihr Fahrzeug ist noch zugelassen und der Halter oder die Anschrift ändert sich?

ab 124,99 € inkl. MwSt.

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