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Gebrauchtwagen anmelden: Halterwechsel online ab 124,99 €

Kurz beantwortet: Einen gekauften Gebrauchtwagen melden Sie als neuer Halter unverzüglich bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts auf sich um; ist das Fahrzeug noch zugelassen, heißt das Umschreibung, ist es abgemeldet, Wiederzulassung. Klickzulassung erledigt den Halterwechsel für Sie zum Festpreis ab 124,99 € inklusive Mehrwertsteuer, ohne Termin bei der Behörde.

Ist der gekaufte Gebrauchtwagen noch zugelassen oder bereits abgemeldet?

Fahrzeug noch zugelassen: Ummeldung

Fahrzeug bereits abgemeldet: Wiederzulassung

Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Gebrauchtwagen gekauft: Das Wichtigste vorab

Mit der Unterschrift unter dem Kaufvertrag sind Sie Eigentümer, aber noch nicht Halter. Halter werden Sie erst, wenn die Zulassungsstelle das Fahrzeug auf Ihren Namen umschreibt. Bis dahin läuft das Auto auf den Verkäufer, und dessen Versicherung deckt Ihre Fahrten nur vorübergehend. Der Halterwechsel ist deshalb keine Formalie, die warten kann. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Unterlagen Sie vom Verkäufer brauchen, was die Umschreibung kostet, ob Sie das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten dürfen und wie Sie die Anmeldung ohne Behördengang erledigen.

Umschreibung oder Wiederzulassung: Was trifft auf Ihr Fahrzeug zu?

Prüfen Sie zuerst, ob der Gebrauchtwagen noch zugelassen ist. Das steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I und ist an den Stempelplaketten auf den Schildern erkennbar.

  • Fahrzeug ist noch zugelassen: Dann ist ein Halterwechsel mit Umschreibung nötig. Nach § 15 Absatz 5 FZV müssen der bisherige Halter und der Erwerber den Halterwechsel unverzüglich der Zulassungsbehörde mitteilen. Diese Leistung buchen Sie bei uns als Ummeldung ab 124,99 €.
  • Fahrzeug ist abgemeldet: Hat der Verkäufer das Auto bereits außer Betrieb gesetzt, brauchen Sie eine Wiederzulassung. Auch die erledigen wir ab 124,99 €; Einzelheiten lesen Sie auf der Seite Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden.
  • Kennzeichen des Verkäufers behalten: Ist das Fahrzeug noch zugelassen, kann das bisherige Kennzeichen beim Halterwechsel am Fahrzeug bleiben, auch wenn der Verkäufer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt. Das spart neue Schilder. Möchten Sie ein eigenes Kennzeichen, teilt die Zulassungsstelle ein neues zu; die Schilder prägen wir für 15,00 € je Stück oder 25,00 € für den Satz.

Was kostet es, einen Gebrauchtwagen anzumelden?

Unsere vollständigen Festpreise für die jeweilige Dienstleistung stehen hier; alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

LeistungKosten
Klickzulassung: Halterwechsel, Kennzeichen behalten oder zufälliges Kennzeichen124,99 €
Klickzulassung: Halterwechsel, Wunschkennzeichen bereits reserviert (mit PIN)124,99 €
Klickzulassung: Halterwechsel, Wunschkennzeichen durch uns reserviert149,99 €

Unsere Festpreise enthalten die Mehrwertsteuer. Nur neue Kennzeichenschilder kommen hinzu, wenn Sie welche brauchen. Die vollständige Übersicht steht in unserer Preisliste.

Diese Unterlagen brauchen Sie

Lassen Sie sich die Fahrzeugpapiere vom Verkäufer vollständig aushändigen, bevor Sie bezahlen. Ohne Zulassungsbescheinigung Teil II schreibt keine Zulassungsstelle das Fahrzeug um.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief); welche Angaben oder Originalunterlagen für Ihren Fall benötigt werden, klären wir vor der Einreichung
  • eVB-Nummer Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung; die Versicherung des Verkäufers gilt nicht für Sie als neuen Halter. Wie Sie die Nummer bekommen, erklären wir auf der Seite eVB-Nummer und Kfz-Versicherung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung; bei abgelaufener HU muss das Fahrzeug erst zur Prüfung
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn Sie ein neues Kennzeichen erhalten
  • Kaufvertrag; die Zulassungsstelle verlangt ihn nicht in jedem Fall, er belegt aber Übergabedatum und Kilometerstand
  • Vollmacht für uns; die Vorlage stellen wir Ihnen im Auftrag bereit

Ablauf mit Klickzulassung in drei Schritten

  • 1. Auftrag ausfüllen: Sie geben Ihre Postleitzahl ein, wählen die Kennzeichenoption und laden beide Zulassungsbescheinigungen, eVB-Nummer, Ausweis, SEPA-Mandat und die unterschriebene Vollmacht hoch.
  • 2. Wir prüfen und reichen ein: Wir kontrollieren die Unterlagen auf Vollständigkeit und stellen den Antrag auf Umschreibung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Sie brauchen keinen Termin.
  • 3. Sie erhalten die Papiere: Wir senden Ihnen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu, bei einem neuen Kennzeichen zusammen mit den abgestempelten Schildern.

Fragen vorab beantworten wir Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 0174 7405058, auch per WhatsApp. Was wir beim Halterwechsel im Einzelnen übernehmen, lesen Sie auf der Seite Fahrzeug ummelden.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler beim Gebrauchtwagenkauf ist, mit der eVB-Nummer des Verkäufers oder ganz ohne eigene eVB-Nummer zur Umschreibung zu gehen. Der Versicherungsnachweis muss auf den neuen Halter lauten, sonst lehnt die Zulassungsstelle den Antrag ab. Holen Sie die eVB-Nummer vor der Beauftragung bei Ihrem Versicherer ein; sie kostet nichts und wird meist sofort erteilt. Ebenfalls häufig: Der Verkäufer hat das Fahrzeug schon abgemeldet, der Käufer beantragt aber eine Umschreibung. In diesem Fall ist eine Wiederzulassung nötig, und die alten Schilder sind ohne neue Stempelplaketten nicht mehr gültig.

Häufige Fragen zur Anmeldung eines Gebrauchtwagens

Wer muss den Gebrauchtwagen ummelden, Käufer oder Verkäufer?

Der Käufer beantragt als neuer Halter die Umschreibung bei der Zulassungsstelle seines Wohnorts. Der Verkäufer muss den Halterwechsel nach § 15 Absatz 5 FZV ebenfalls unverzüglich melden, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers. Diese Meldung entfällt, wenn der Käufer bereits umgemeldet hat.

Wie lange darf ich mit dem Kennzeichen des Verkäufers fahren?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung verlangt eine unverzügliche Mitteilung des Halterwechsels und nennt keine Anzahl von Tagen. Wer die Umschreibung ohne Grund aufschiebt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 77 Nummer 13 und 14 FZV. Beauftragen Sie die Umschreibung deshalb direkt nach der Übergabe.

Kann ich das Kennzeichen des Vorbesitzers behalten?

Ja, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist. Beim Halterwechsel kann das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug bleiben, auch bei einem Verkäufer aus einem anderen Zulassungsbezirk. Die Zulassungsstelle ändert dann nur die Halterdaten in den Zulassungsbescheinigungen. Ist das Fahrzeug abgemeldet, teilt die Zulassungsstelle bei der Wiederzulassung ein neues Kennzeichen zu.

Was kostet die Umschreibung eines Gebrauchtwagens?

Bei Klickzulassung zahlen Sie 124,99 € Festpreis inklusive Mehrwertsteuer, 124,99 € mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen reservieren.

Was ist, wenn die Hauptuntersuchung des Gebrauchtwagens abgelaufen ist?

Ohne gültige Hauptuntersuchung schreibt die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht um. Lassen Sie die HU vor der Beauftragung nachholen und laden Sie den Prüfbericht mit den übrigen Unterlagen hoch. Prüfen Sie die HU-Plakette deshalb schon vor dem Kauf.

Die Papiere liegen vor Ihnen? Dann beauftragen Sie jetzt den Halterwechsel für Ihren Gebrauchtwagen ab 124,99 €. Wir stellen den Antrag bei der Zulassungsstelle, Sie sparen sich Termin und Wartezeit.

Ist der gekaufte Gebrauchtwagen noch zugelassen oder bereits abgemeldet?

Fahrzeug noch zugelassen: Ummeldung

Fahrzeug bereits abgemeldet: Wiederzulassung

Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

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