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Abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden: Wiederzulassung online ab 124,99 €

Kurz beantwortet: Ein abgemeldetes Fahrzeug melden Sie mit einer Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts wieder an; dafür brauchen Sie beide Zulassungsbescheinigungen, eine neue eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Klickzulassung erledigt die Wiederzulassung für Sie zum Festpreis von 124,99 € mit zufälligem Kennzeichen, 124,99 € mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen reservieren, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Ihr bereits früher zugelassenes Fahrzeug ist aktuell abgemeldet?

ab 124,99 € inkl. MwSt.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Wiederzulassung: Das Wichtigste vorab

Ein Fahrzeug wird abgemeldet, weil es verkauft, über den Winter stillgelegt, repariert oder geerbt wird. Die Außerbetriebsetzung beendet die Zulassung, die Stempelplaketten werden entwertet, Kfz-Steuer und Versicherung enden. Wer das Fahrzeug wieder auf die Straße bringen will, braucht eine Wiederzulassung. Das ist mehr als ein Stempel: Die Zulassungsstelle prüft Versicherung, Hauptuntersuchung und Papiere neu, teilt ein Kennzeichen zu und stellt eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I aus. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen, was die Wiederzulassung kostet, was mit dem alten Kennzeichen passiert und wie Sie die Anmeldung ohne Behördengang erledigen.

Was mit dem alten Kennzeichen passiert

Bei der Außerbetriebsetzung kann das Kennzeichen für den Halter reserviert werden (§ 16 Absatz 1 Satz 4 FZV). Ob und wie lange Ihre Reservierung läuft, steht in der Abmeldebestätigung. Drei Fälle sind zu unterscheiden:

  • Kennzeichen ist noch reserviert und Sie bleiben Halter im selben Bezirk: Die Zulassungsstelle teilt dieselbe Kombination erneut zu. Die alten Schilder können Sie weiterverwenden, sofern sie unbeschädigt sind; sie erhalten neue Stempelplaketten.
  • Reservierung ist abgelaufen oder Sie sind umgezogen: Die Zulassungsstelle teilt ein neues Kennzeichen zu, zufällig oder als Wunschkennzeichen. Neue Schilder prägen wir für 15,00 € je Stück oder 25,00 € für den Satz; Einzelheiten auf der Seite Wunschkennzeichen reservieren und prägen lassen.
  • Sie haben das abgemeldete Fahrzeug gekauft: Dann ist die Wiederzulassung zugleich ein Halterwechsel. Das Kennzeichen des Vorbesitzers bekommen Sie nicht; die Zulassungsstelle teilt ein neues zu, und Sie brauchen eine eigene eVB-Nummer.

Was kostet die Wiederzulassung?

Unsere vollständigen Festpreise für die jeweilige Dienstleistung stehen hier; alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

LeistungKosten
Klickzulassung: Wiederzulassung, zufälliges Kennzeichen124,99 €
Klickzulassung: Wiederzulassung, Wunschkennzeichen bereits reserviert (mit PIN)124,99 €
Klickzulassung: Wiederzulassung, Wunschkennzeichen durch uns reserviert149,99 €

Unsere Festpreise enthalten die Mehrwertsteuer. Kennzeichenschilder ab 15,00 € und eine Feinstaubplakette für 10,00 € ergänzen Sie bei Bedarf. Alle Preise stehen in unserer Preisliste.

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Vermerk der Außerbetriebsetzung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); ob Originalunterlagen erforderlich sind, klären wir vor der Einreichung.
  • Neue eVB-Nummer Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung; die alte Nummer ist mit der Abmeldung erloschen
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung; ist die HU während der Stilllegung abgelaufen, muss das Fahrzeug erst zur Prüfung
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Bisherige Kennzeichenschilder, wenn die Kombination noch reserviert ist und Sie die Schilder weiterverwenden möchten
  • Vollmacht für uns; die Vorlage stellen wir Ihnen im Auftrag bereit

Ablauf mit Klickzulassung in drei Schritten

  • 1. Auftrag ausfüllen: Sie geben Ihre Postleitzahl ein, wählen die Kennzeichenoption und laden beide Zulassungsbescheinigungen, eVB-Nummer, HU-Nachweis, Ausweis, SEPA-Mandat und die unterschriebene Vollmacht hoch.
  • 2. Wir prüfen und reichen ein: Wir kontrollieren die Unterlagen auf Vollständigkeit und stellen den Antrag auf Wiederzulassung bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts. Sie brauchen keinen Termin.
  • 3. Sie erhalten die Papiere: Wir senden Ihnen die neue Zulassungsbescheinigung Teil I zu, auf Wunsch mit geprägten und abgestempelten Schildern. Danach dürfen Sie das Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen.

Fragen vorab beantworten wir Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 0174 7405058, auch per WhatsApp. Was wir bei der Zulassung im Einzelnen übernehmen, lesen Sie auf der Seite Fahrzeug anmelden.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist die abgelaufene Hauptuntersuchung. Während der Stilllegung läuft die HU-Frist weiter, und nach einem Winter oder einer längeren Reparatur ist die Plakette oft ungültig. Ohne gültige HU lässt die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht wieder zu. Prüfen Sie das Datum in der Zulassungsbescheinigung Teil I, bevor Sie die Wiederzulassung beauftragen. Für die Fahrt zur Prüfstelle brauchen Sie bei einem abgemeldeten Fahrzeug ein Kurzzeitkennzeichen. An zweiter Stelle steht die fehlende eVB-Nummer: Viele Halter gehen davon aus, dass die alte Versicherung weiterläuft. Mit der Abmeldung endet der Vertrag für den Straßenverkehr, für die Wiederzulassung ist eine neue eVB-Nummer nötig.

Häufige Fragen zur Wiederzulassung

Was kostet es, ein abgemeldetes Auto wieder anzumelden?

Bei Klickzulassung zahlen Sie 124,99 € Festpreis mit zufälligem Kennzeichen, 124,99 € mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen und 149,99 €, wenn wir das Wunschkennzeichen reservieren, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

Bekomme ich mein altes Kennzeichen zurück?

Wenn es bei der Abmeldung für Sie reserviert wurde, die Reservierung noch läuft und Sie das Fahrzeug im selben Zulassungsbezirk wieder anmelden, teilt die Zulassungsstelle dieselbe Kombination erneut zu. Ob und wie lange die Reservierung gilt, steht in Ihrer Abmeldebestätigung. Ist sie abgelaufen, erhalten Sie ein neues Kennzeichen.

Brauche ich für die Wiederzulassung eine neue eVB-Nummer?

Ja, immer. Mit der Außerbetriebsetzung endet der Versicherungsschutz für den Straßenverkehr. Für die Wiederzulassung fordern Sie bei Ihrem Versicherer eine neue eVB-Nummer an; das ist kostenlos und dauert meist nur wenige Minuten.

Was ist, wenn die Hauptuntersuchung abgelaufen ist?

Dann lässt die Zulassungsstelle das Fahrzeug nicht wieder zu. Lassen Sie die HU zuerst durchführen; für die Fahrt zur Prüfstelle beantragen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Mit dem Prüfbericht beauftragen Sie anschließend die Wiederzulassung.

Kann ich ein abgemeldetes Fahrzeug wieder anmelden, das ich gerade gekauft habe?

Ja. Die Wiederzulassung ist dann zugleich der Halterwechsel. Sie brauchen beide Zulassungsbescheinigungen vom Verkäufer, eine eigene eVB-Nummer und eine gültige Hauptuntersuchung. Das Kennzeichen des Vorbesitzers erhalten Sie nicht; die Zulassungsstelle teilt Ihnen ein neues zu, auf Wunsch als Wunschkennzeichen.

Die Unterlagen liegen bereit? Dann beauftragen Sie jetzt die Wiederzulassung ab 124,99 €. Wir stellen den Antrag bei der Zulassungsstelle, Sie sparen sich Termin und Wartezeit.

Ihr bereits früher zugelassenes Fahrzeug ist aktuell abgemeldet?

ab 124,99 € inkl. MwSt.

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