Ohne eVB-Nummer wird Ihr Fahrzeug nicht zugelassen. Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verlangt diesen Nachweis bei der Neuzulassung, bei der Wiederzulassung nach einer Abmeldung und beim Halterwechsel (§ 3 Absatz 1, § 15 Absatz 5 und § 49 FZV).
Ihre eVB erhalten Sie vom Versicherer. Sobald die Nummer für Ihren Zulassungsfall vorliegt, wählen Sie den passenden Auftrag.
Passenden Vorgang wählenFragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.
Auf dieser Seite erfahren Sie, woher Sie die Nummer bekommen, was sie kostet, welche Angaben darin stimmen müssen und wie lange es bis zur fertigen Zulassung dauert. Haben Sie Ihre eVB-Nummer bereits, können Sie direkt die passende Zulassung auswählen.
Woher Sie die eVB-Nummer bekommen
Die eVB-Nummer stellt ausschließlich der Kfz-Haftpflichtversicherer aus, nicht die Zulassungsstelle. Der Versicherer übermittelt die Bestätigung über die Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde oder hält sie dort zum Abruf bereit (§ 49 Absatz 2 FZV). Sie selbst erhalten nur die siebenstellige Nummer aus Buchstaben und Ziffern, die Sie im Zulassungsauftrag angeben. In den Fahrzeugpapieren steht sie nicht.
Sie haben zwei Wege: Entweder fragen Sie Ihren bisherigen Versicherer nach einer eVB-Nummer für das neue Fahrzeug, oder Sie schließen einen neuen Vertrag ab. Für den Versicherungsantrag fragt der Versicherer Angaben zum Fahrzeug ab, etwa die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und das Datum der Erstzulassung, außerdem die Nutzung, den Versicherungsnehmer, die Fahrer und Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse. Wenn Sie noch keinen Versicherer haben, vergleichen Sie Kfz-Tarife im Vergleichsrechner im nächsten Abschnitt und fordern dort eine eVB-Nummer für die schnelle Zulassung an.
Kfz-Versicherung vergleichen
Sie benötigen noch eine Kfz-Versicherung? In unserem Vergleichsrechner prüfen Sie Tarife verschiedener Anbieter und erhalten nach dem Abschluss Ihre eVB-Nummer. Laut Rechner beginnen Vertrag und Beitragszahlung erst am Tag der tatsächlichen Zulassung.
Ihre eVB erhalten Sie vom Versicherer. Sobald die Nummer für Ihren Zulassungsfall vorliegt, wählen Sie den passenden Auftrag.
Passenden Vorgang wählenFragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.
Was die eVB-Nummer und die Zulassung kosten
Die eVB-Nummer selbst ist kostenlos. Kosten entstehen durch den Versicherungsbeitrag, den Sie direkt an Ihren Versicherer zahlen. Er ist in keinem Zulassungspreis enthalten. Unser Festpreis für die Abwicklung steht hier:
- Unser Festpreis: Neuzulassung ab 124,99 €, Ummeldung ab 124,99 €, Wiederzulassung ab 124,99 €, jeweils inklusive MwSt.
- Auf Wunsch dazu: Kennzeichenschilder für 15,00 € je Schild oder 25,00 € im Satz, die Feinstaubplakette für 10,00 €. Versand berechnen wir nur, wenn Kennzeichen geprägt werden: 5,00 € im Standardversand, 20,00 € im Expressversand.
Welche Kennzeichenoption welchen Endpreis ergibt, sehen Sie in den Festpreisen für alle Zulassungsvorgänge in unserer Preisliste. Den Endpreis zeigt Ihnen außerdem das Auftragsformular, bevor Sie verbindlich bestellen.
Diese Unterlagen brauchen Sie für die Zulassung
Die eVB-Nummer ist nur ein Teil des Antrags. Für eine Neuzulassung über Klickzulassung halten Sie bitte Folgendes bereit:
- die eVB-Nummer Ihres Kfz-Versicherers (sieben Zeichen)
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), bei fabrikneuen Fahrzeugen gegebenenfalls ergänzt durch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer mit IBAN und Unterschrift des Kontoinhabers
- das Ausweisdokument des Halters, bei einem Reisepass zusätzlich die Meldebescheinigung
- die Vollmacht für die Zulassungsabwicklung durch uns
- den Nachweis der Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug nicht fabrikneu ist
Einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder die AusweisApp brauchen Sie dafür nicht, denn wir handeln mit Ihrer Vollmacht. Bei Importfahrzeugen oder fehlenden Papieren klären wir den Unterlagenumfang vor der Einreichung mit Ihnen.
Wie lange es dauert
eVB-Nummer: Wann und auf welchem Weg Sie Ihre eVB-Nummer erhalten, teilt Ihnen Ihr Versicherer mit. Wie lange sie gültig ist, legt jeder Versicherer selbst fest. Die Nummer gilt für genau eine Zulassung. Beauftragen Sie die Zulassung deshalb, solange die Nummer gültig ist.
Zulassung: Ihren Auftrag können Sie jederzeit online einreichen. Wir beginnen mit der Bearbeitung, sobald Auftrag und Unterlagen vollständig vorliegen. Den Abschluss bestimmt die Bearbeitungszeit der zuständigen Zulassungsstelle. Eine feste Bearbeitungszeit sichern wir deshalb nicht zu. Fehlt eine Angabe, melden wir uns bei Ihnen.
So funktioniert es: von der eVB-Nummer zur Zulassung
- Versicherung festlegen: Sie fragen Ihren bisherigen Versicherer oder wählen im Vergleichsrechner einen Tarif und fordern die eVB-Nummer an.
- eVB-Nummer prüfen: Sie kontrollieren die sieben Zeichen sowie Fahrzeug, Versicherungsnehmer, Kennzeichenart und Versicherungsbeginn in der Bestätigung Ihres Versicherers.
- Zulassung online beauftragen: Sie geben Ihre Postleitzahl ein, damit die zuständige Zulassungsstelle ermittelt wird, tragen die eVB-Nummer in das Auftragsformular ein und laden Ihre Unterlagen hoch.
- Prüfung und Einreichung: Wir kontrollieren Ihre Angaben und reichen den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsstelle ein.
- Zulassungsdokumente erhalten: Nach Abschluss senden wir Ihnen die Zulassungsunterlagen zu, auf Wunsch zusammen mit geprägten Kennzeichen.
Fehler, der die Zulassung aufhält: eine eVB-Nummer, die nicht zum Antrag passt
Eine Versicherungsbestätigung enthält nicht nur den Versicherer und den Versicherungsnehmer. Sie kann auch den Halter, wenn er nicht selbst Versicherungsnehmer ist, den Beginn des Versicherungsschutzes, die Kennzeichenarten, für die sie gilt, die Fahrzeugbeschreibung und das Kennzeichen enthalten (§ 49 Absatz 2 FZV). Passen diese Angaben nicht zum Zulassungsantrag, fehlt der Zulassungsstelle der passende Versicherungsnachweis. Ohne diesen Nachweis wird das Fahrzeug nicht zugelassen (§ 3 Absatz 1 FZV). So stellen Sie sicher, dass die Nummer passt:
- Nummer kopieren statt abtippen: Übernehmen Sie die sieben Zeichen aus der E-Mail oder dem Kundenkonto Ihres Versicherers. Das Auftragsformular für die Neuzulassung nimmt nur sieben Buchstaben und Ziffern an. Ob die Nummer inhaltlich zu Ihrem Fahrzeug passt, stellt aber erst die Zulassungsstelle fest.
- Kennzeichenart angeben: Planen Sie ein Saisonkennzeichen, nennen Sie das dem Versicherer schon beim Abschluss, denn die Bestätigung kann auf bestimmte Kennzeichenarten und beim Saisonkennzeichen auf einen Zeitraum beschränkt sein.
- Halter nennen: Wird das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen als auf den Versicherungsnehmer, zum Beispiel auf ein Familienmitglied, teilen Sie dem Versicherer den Halter mit.
- Wiederzulassung und Halterwechsel: Für die Wiederzulassung nach einer Abmeldung verlangt die FZV erneut eine Versicherungsbestätigung (§ 49 Absatz 1). Wer ein zugelassenes Fahrzeug kauft, beantragt die Umschreibung unter Vorlage des Versicherungsnachweises (§ 15 Absatz 5). Klären Sie vorher mit dem Versicherer, auf wen die Bestätigung ausgestellt wird.
Häufige Fragen zur eVB-Nummer
Was ist eine eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie besteht aus sieben Buchstaben und Ziffern. Mit ihr ruft die Zulassungsstelle den Versicherungsnachweis elektronisch ab, den die Fahrzeug-Zulassungsverordnung für jede Zulassung verlangt.
Kostet die eVB-Nummer etwas?
Nein. Die Nummer selbst stellt der Versicherer ohne Gebühr aus. Sie zahlen den Beitrag für die Kfz-Versicherung. Bei einem Abschluss über unseren Vergleichsrechner beginnen Vertrag und Beitragszahlung erst am Tag der Zulassung.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Das legt jeder Versicherer selbst fest, bei großen Anbietern sind es zum Beispiel sechs oder 18 Monate. Die Nummer lässt sich nur für eine Zulassung verwenden. Ist sie abgelaufen, fordern Sie bei Ihrem Versicherer eine neue an, bevor Sie die Zulassung beauftragen.
Brauche ich nach einer Abmeldung eine neue eVB-Nummer?
Ja. Soll ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zugelassen werden, verlangt § 49 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung erneut eine Versicherungsbestätigung. Die Nummer aus der früheren Zulassung ist bereits verbraucht.
Gilt die eVB-Nummer auch für ein Ausfuhrkennzeichen?
Nein. Für das Ausfuhrkennzeichen ist die elektronische Übermittlung ausdrücklich ausgenommen (§ 49 Absatz 2 FZV). Die Zulassungsstelle verlangt dafür die gelbe Versicherungsbestätigung in Papierform.
Kann Klickzulassung die eVB-Nummer für mich besorgen?
Die eVB-Nummer stellt immer der Versicherer aus. Den Weg dorthin bieten wir Ihnen an: Im Vergleichsrechner wählen Sie einen Tarif und fordern die Nummer direkt an. Mit dieser Nummer übernehmen wir anschließend Ihre Zulassung bei der zuständigen Zulassungsstelle, deutschlandweit und per Vollmacht. Detailfragen zum Versicherungsvertrag klären Sie mit Ihrem Versicherer.
eVB-Nummer vorhanden? Jetzt Zulassung starten
Die eVB-Nummer ist ein Versicherungsnachweis, ersetzt aber nicht die übrigen Angaben und Unterlagen Ihres Zulassungsfalls. Wählen Sie Neuzulassung nur für ein fabrikneues Fahrzeug; bei einem zugelassenen Gebrauchtwagen ist die Ummeldung, bei einem abgemeldeten Fahrzeug die Wiederzulassung der passende Einstieg.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0221 29063426 oder mobil unter 0174 7405058, per E-Mail an info@klickzulassung.de oder vor Ort in der Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln. Wir sind Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr für Sie da.
