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eVB-Nummer für die Zulassung: woher, wie lange gültig, was tun

Kurz beantwortet: Die eVB-Nummer ist die elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung; ohne sie lässt keine Zulassungsstelle ein Fahrzeug zu, um oder wieder an. Sie bekommen die siebenstellige Nummer kostenlos von Ihrem Versicherer, auf dem von Ihrem Versicherer mitgeteilten Weg; wann die Nummer ausgestellt wird und wie lange sie gültig ist, legt der Versicherer fest. Mit gültiger eVB-Nummer übernimmt Klickzulassung die Neuzulassung ab 124,99 €, die Ummeldung ab 124,99 € und die Wiederzulassung ab 124,99 €, jeweils inklusive Mehrwertsteuer.

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eVB-Nummer: Das Wichtigste vorab

Jedes Fahrzeug, das auf öffentlichen Straßen fährt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Zulassungsstelle prüft das nicht anhand Ihrer Police, sondern über die eVB-Nummer: Ihr Versicherer hinterlegt die Bestätigung elektronisch, die Behörde ruft sie mit der Nummer ab. Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, Buchstaben und Ziffern gemischt. Sie ist kein Vertrag und kein Beitrag, sondern ein Nachweis, dass ein Vertrag besteht oder bei Zulassung beginnt. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie die Nummer brauchen, woher Sie sie bekommen, wie lange sie gilt, was die Zulassung kostet und wie wir sie für Sie erledigen.

Wann brauchen Sie eine eVB-Nummer?

  • Neuzulassung: immer, ob Neuwagen, Importfahrzeug oder erstmals zugelassenes Fahrzeug.
  • Halterwechsel nach Gebrauchtwagenkauf: immer, weil der neue Halter einen eigenen Versicherungsvertrag braucht. Die eVB-Nummer des Verkäufers gilt nicht für Sie.
  • Wiederzulassung nach Abmeldung: immer, auch wenn Sie das Fahrzeug beim selben Versicherer wieder anmelden. Mit der Abmeldung endete der Versicherungsschutz für den Straßenverkehr.
  • Umzug ohne Halterwechsel: in der Regel nicht, weil der Vertrag weiterläuft. Melden Sie dem Versicherer nur die neue Anschrift.
  • Kennzeichenwechsel oder Saisonkennzeichen: je nach Zulassungsstelle; fragen Sie im Zweifel nach oder holen Sie vorsorglich eine Nummer ein.

Woher bekommen Sie die eVB-Nummer?

Die Nummer erteilt der Kfz-Versicherer, bei dem Sie das Fahrzeug versichern. Das geht auf drei Wegen: online im Kundenportal oder Antragsformular des Versicherers, telefonisch beim Kundendienst oder über einen Versicherungsvermittler. Sie erhalten die Nummer per E-Mail, SMS oder Brief, häufig innerhalb weniger Minuten. Der Versicherer braucht dafür Ihre Halterdaten und die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung: Hersteller, Typ, Schlüsselnummern, Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Achten Sie darauf, dass Versicherungsnehmer und künftiger Halter übereinstimmen; soll das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen werden als die, die den Vertrag abschließt, geben Sie den abweichenden Halter beim Versicherer an. Haben Sie noch keine Versicherung, sagen Sie uns das bei der Beauftragung; wir helfen Ihnen, eine eVB-Nummer zu erhalten. Mehr dazu auf der Seite eVB-Nummer und Kfz-Versicherung für die Zulassung.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die Gültigkeitsdauer bestimmt der Versicherer und nennt sie bei der Erteilung. Die Nummer gilt für ein bestimmtes Fahrzeug und einen bestimmten Halter; sie lässt sich nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen. Ist die Nummer abgelaufen, bevor die Zulassung erfolgt, fordern Sie beim Versicherer eine neue an. Das ist kostenlos. Wird das Fahrzeug zugelassen, meldet die Zulassungsstelle das dem Versicherer, und der Vertrag beginnt zum Zulassungstag.

Was kostet die Zulassung mit eVB-Nummer?

Unsere vollständigen Festpreise für die jeweilige Dienstleistung stehen hier; alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

LeistungKosten
Erteilung der eVB-Nummer durch den Versicherer0,00 €
Klickzulassung: Neuzulassung, zufälliges Kennzeichen124,99 €
Klickzulassung: Neuzulassung, Wunschkennzeichen bereits reserviert (mit PIN)124,99 €
Klickzulassung: Neuzulassung, Wunschkennzeichen durch uns reserviert149,99 €
Klickzulassung: Ummeldungab 124,99 €
Klickzulassung: Wiederzulassungab 124,99 €

Unsere Festpreise enthalten die Mehrwertsteuer. Kennzeichenschilder für 15,00 € je Stück oder 25,00 € für den Satz und die Feinstaubplakette für 10,00 € ergänzen Sie bei Bedarf. Alle Preise stehen in unserer Preisliste.

Diese Unterlagen brauchen Sie neben der eVB-Nummer

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief); welche zusätzlichen Nachweise oder Originalunterlagen für Ihren Fall benötigt werden, klären wir vor der Einreichung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters, bei Firmen zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung, sofern das Fahrzeug HU-pflichtig ist
  • Vollmacht für uns; die Vorlage stellen wir Ihnen im Auftrag bereit

Ablauf mit Klickzulassung in drei Schritten

  • 1. eVB-Nummer einholen: Sie schließen die Kfz-Versicherung ab und erhalten die eVB-Nummer. Haben Sie noch keine Versicherung, vermerken Sie das im Auftrag, wir unterstützen Sie.
  • 2. Auftrag ausfüllen: Sie geben Ihre Postleitzahl ein, tragen die eVB-Nummer ein, wählen die Kennzeichenoption und laden Zulassungsbescheinigung Teil II, Ausweis, SEPA-Mandat und die unterschriebene Vollmacht hoch.
  • 3. Wir lassen zu: Wir prüfen die Angaben, reichen den Antrag bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnorts ein und senden Ihnen die Zulassungsdokumente zu, auf Wunsch mit geprägten und abgestempelten Schildern.

Fragen vorab beantworten wir Montag bis Samstag von 09:00 bis 18:00 Uhr unter 0174 7405058, auch per WhatsApp. Was wir bei der Zulassung im Einzelnen übernehmen, lesen Sie auf der Seite Fahrzeug anmelden.

Der häufigste Fehler

Der häufigste Fehler ist eine eVB-Nummer, die nicht zum Antrag passt: Sie wurde für ein anderes Fahrzeug erteilt, lautet auf eine andere Person als den künftigen Halter oder ist abgelaufen. Die Zulassungsstelle gleicht die hinterlegten Daten ab und weist den Antrag zurück, wenn Fahrzeug-Identifizierungsnummer oder Haltername abweichen. Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung, dass der Versicherer genau die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung und den richtigen Halter erfasst hat. Der zweite Klassiker: Käufer eines Gebrauchtwagens übernehmen die eVB-Nummer des Verkäufers. Sie gilt nur für den bisherigen Halter und ist für Sie wertlos.

Häufige Fragen zur eVB-Nummer

Was kostet eine eVB-Nummer?

Nichts. Der Versicherer erteilt sie kostenlos, sobald Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung beantragen. Kosten entstehen erst durch den Versicherungsbeitrag ab dem Zulassungstag. Bei Klickzulassung gelten folgende vollständige Festpreise: Neuzulassung ab 124,99 €, Ummeldung ab 124,99 € und Wiederzulassung ab 124,99 €.

Wie schnell bekomme ich die eVB-Nummer?

Meist sofort. Wer die Versicherung online oder telefonisch abschließt, erhält die Nummer in der Regel innerhalb weniger Minuten per E-Mail oder SMS. Der Versicherer braucht dafür Ihre Halterdaten und die Fahrzeugdaten aus der Zulassungsbescheinigung.

Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

Die Frist legt der Versicherer fest und nennt sie bei der Erteilung. Ist die Nummer abgelaufen, bevor das Fahrzeug zugelassen wurde, fordern Sie kostenlos eine neue an. Die Nummer gilt nur für das Fahrzeug und den Halter, für die sie erteilt wurde.

Kann ich ein Auto ohne eVB-Nummer zulassen?

Nein. Die Zulassungsstelle lässt kein Fahrzeug ohne Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung zu, und dieser Nachweis ist die eVB-Nummer. Das gilt für Neuzulassung, Halterwechsel und Wiederzulassung. Haben Sie noch keine Versicherung, helfen wir Ihnen, eine eVB-Nummer zu erhalten; sagen Sie uns das bei der Beauftragung.

Brauche ich bei einem Umzug eine neue eVB-Nummer?

Bei einem Umzug ohne Halterwechsel in der Regel nicht, weil Ihr Vertrag weiterläuft. Sie melden Ihrem Versicherer die neue Anschrift. Nur wenn die Zulassungsstelle im Einzelfall einen Versicherungsnachweis anfordert oder gleichzeitig der Halter wechselt, wird eine eVB-Nummer nötig.

Ihre eVB-Nummer liegt vor? Dann beauftragen Sie jetzt die Neuzulassung ab 124,99 €, die Ummeldung oder die Wiederzulassung ab 124,99 €. Wir stellen den Antrag bei der Zulassungsstelle, Sie sparen sich Termin und Wartezeit.

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