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Vollmacht für die Kfz-Zulassung: so funktioniert es mit uns

Kurz beantwortet: Mit einer unterschriebenen Vollmacht darf Klickzulassung Ihr Fahrzeug bei jeder Zulassungsstelle in Deutschland anmelden, ummelden oder abmelden, ohne dass Sie selbst erscheinen. Die Vollmacht bereiten wir mit Ihren Angaben aus dem Auftrag vor, Sie unterschreiben sie und laden sie mit Ihren Unterlagen hoch. Die Neuzulassung kostet so ab 124,99 € inklusive MwSt., die Ummeldung ab 124,99 €, die Abmeldung 29,99 €.

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Vollmacht für die Zulassung: Das Wichtigste vorab

Wer sein Auto nicht selbst bei der Zulassungsstelle anmelden kann oder will, lässt es machen: von einem Angehörigen, vom Autohaus oder von einem Zulassungsdienst. In allen Fällen braucht die Person, die für Sie handelt, eine Vollmacht. Bei uns ist das kein Formular, das Sie sich irgendwo besorgen müssen: Wir erstellen die Vollmacht aus Ihren Angaben im Bestellformular, Sie drucken sie aus, unterschreiben und laden sie hoch. Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und die AusweisApp brauchen Sie nicht.

Rechtsgrundlage: Wer darf für mich zur Zulassungsstelle?

Die Zulassung ist ein Verwaltungsverfahren. Dafür gilt § 14 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG): Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt, und der Bevollmächtigte hat sie auf Verlangen schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht. Weil die Zulassungsbehörden den schriftlichen Nachweis regelmäßig verlangen, arbeiten wir grundsätzlich mit einer unterschriebenen Vollmacht und einer Kopie Ihres Ausweises. Der Antrag selbst wird bei der Zulassungsbehörde gestellt, die für Ihren Wohnsitz oder Firmensitz zuständig ist (§ 6 Absatz 1 FZV); genau dort setzen wir Ihre Vollmacht ein.

Was in der Vollmacht stehen muss

Eine Zulassungsvollmacht muss eindeutig sagen, wer wen wofür bevollmächtigt. Diese Angaben gehören hinein:

  • Vollmachtgeber: der künftige Halter mit den Halterdaten, die die Behörde nach § 6 Absatz 1 FZV erfasst: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift. Bei Unternehmen Name und Anschrift des Unternehmens sowie Name der vertretungsberechtigten Person.
  • Bevollmächtigter: SAM Link GmbH, Rösrather Str. 591-593, 51107 Köln.
  • Fahrzeug: Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und, sofern vorhanden, das Kennzeichen.
  • Vorgang: Zulassung, Umschreibung oder Außerbetriebsetzung, dazu die Befugnis, Kennzeichen zu beantragen, ein Wunschkennzeichen zu reservieren und die Zulassungsbescheinigung sowie die gesiegelten Kennzeichen entgegenzunehmen.
  • Ort, Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers. Ohne Unterschrift ist die Vollmacht wertlos.

Unsere Vollmacht enthält diese Angaben bereits, weil wir sie aus Ihrem Auftrag übernehmen. Sie müssen nichts selbst formulieren.

Was kostet die Zulassung per Vollmacht?

Unsere vollständigen Festpreise für die jeweilige Dienstleistung stehen hier; alle unsere Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer.

LeistungFestpreis Klickzulassung
Neuzulassung mit zufälligem Kennzeichenab 124,99 €
Ummeldung, Kennzeichen bleibtab 124,99 €
Ummeldung mit neuem Kennzeichenab 124,99 €
Abmeldung29,99 €

Unsere Festpreise enthalten die Vorbereitung der Vollmacht und den Behördengang. Alle Varianten, etwa mit Wunschkennzeichen, stehen in unserer Preisliste.

Diese Unterlagen gehören zur Vollmacht

  • Die unterschriebene Vollmacht, die wir Ihnen im Rahmen der Beauftragung bereitstellen.
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers, Vorder- und Rückseite. Die Behörde vergleicht die Unterschrift.
  • Bei Unternehmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und der Ausweis der Person, die unterschreibt.
  • Die Fahrzeugpapiere: Zulassungsbescheinigung Teil II, bei Neuwagen die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC); bei Ummeldung und Abmeldung auch Teil I.
  • eVB-Nummer der Kfz-Haftpflichtversicherung und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Ihre Unterlagen werden ausschließlich für Ihre Zulassung verwendet. Wie wir sie schützen, lesen Sie auf unserer Leistungsseite Fahrzeug anmelden und in der Datenschutzerklärung.

So läuft die Zulassung per Vollmacht ab: drei Schritte

  • Schritt 1 – beauftragen: Sie wählen den Vorgang, zum Beispiel die Neuzulassung, geben Ihre Postleitzahl ein und tragen Fahrzeug- und Halterdaten ein. Aus diesen Angaben entsteht Ihre Vollmacht.
  • Schritt 2 – unterschreiben und hochladen: Sie unterschreiben die Vollmacht und laden sie zusammen mit Ausweiskopie, Fahrzeugpapieren, eVB-Nummer und SEPA-Mandat im Bestellformular hoch. Alternativ senden Sie die Unterlagen per Post oder geben sie in unserem Büro in Köln ab.
  • Schritt 3 – wir handeln für Sie: Wir prüfen die Vollständigkeit, stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht bei der zuständigen Zulassungsstelle und senden Ihnen die Zulassungsbescheinigung und die geprägten, gesiegelten Kennzeichen zu.

Fragen zur Vollmacht beantworten wir telefonisch unter 0221 29063426 oder per WhatsApp an 0174 7405058, Montag bis Samstag von 9 bis 18 Uhr.

Der häufigste Fehler: die falsche Person unterschreibt

Die Vollmacht muss vom künftigen Halter unterschrieben sein, also von der Person oder dem Unternehmen, auf das das Fahrzeug zugelassen wird. Unterschreibt der Ehepartner, ein Elternteil oder ein Mitarbeiter ohne Vertretungsbefugnis, weist die Behörde den Antrag zurück. Genauso häufig fehlt die Ausweiskopie, mit der die Behörde die Unterschrift vergleicht. Prüfen Sie deshalb vor dem Hochladen: Ist der Vollmachtgeber der Halter? Ist unterschrieben? Liegt die Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite bei?

Häufige Fragen zur Vollmacht

Muss ich für die Zulassung persönlich zur Zulassungsstelle?

Nein. Nach § 14 Absatz 1 VwVfG können Sie sich im Verwaltungsverfahren durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Mit Ihrer unterschriebenen Vollmacht stellen wir den Antrag in Ihrem Namen; Terminbuchung, Anfahrt und Wartezeit entfallen.

Brauche ich für die Vollmacht die Online-Ausweisfunktion?

Nein. Die Vollmacht ist ein unterschriebenes Dokument. Sie drucken sie aus, unterschreiben sie und laden sie zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweises hoch. Die Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp brauchen Sie bei uns nicht.

Wer unterschreibt die Vollmacht bei einem Firmenfahrzeug?

Die vertretungsberechtigte Person des Unternehmens, also die Geschäftsführung, ein Prokurist oder bei Einzelunternehmen der Inhaber. Dazu legen Sie Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung und den Ausweis dieser Person bei.

Kann ich die Vollmacht widerrufen?

Ja. Ein Widerruf wird der Behörde gegenüber wirksam, sobald er ihr zugeht (§ 14 Absatz 1 VwVfG). Möchten Sie einen Auftrag zurücknehmen, sagen Sie uns das so früh wie möglich, am besten bevor wir den Antrag eingereicht haben.

Was kostet die Zulassung mit Vollmacht?

Die Vollmacht kostet bei uns nichts extra. Sie zahlen den Festpreis des Vorgangs inklusive MwSt.: Neuzulassung ab 124,99 €, Ummeldung ab 124,99 €, Wiederzulassung ab 124,99 €, Abmeldung 29,99 €.

Sie möchten Ihr Fahrzeug zulassen lassen, ohne selbst zur Behörde zu gehen? Dann beauftragen Sie jetzt Ihre Neuzulassung bei Klickzulassung ab 124,99 €. Die Vollmacht bereiten wir vor, Sie unterschreiben, wir erledigen den Rest.

Wählen Sie den Vorgang, der zum aktuellen Zulassungsstatus Ihres Fahrzeugs passt.

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