Kfz-Zulassung Bonn: Zulassungsstelle im Stadthaus, Termine ab 7 Uhr und drei Außenstellen
Für Fahrzeuge mit Halteranschrift in Bonn ist die Führerschein- und Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum zuständig, Stadthaus, Berliner Platz 2 in 53111 Bonn. Bedient wird dort ausschließlich mit Termin. Bonn schaltet tagesaktuelle Termine morgens zwischen 7.00 und 7.30 Uhr frei — und hält daneben drei Außenstellen in den Bezirksrathäusern vor, die aber nicht alles bearbeiten. Was wo geht, steht weiter unten.
Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.
Zulassungsfall auswählenFragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.
Sie beauftragen die Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs online und übermitteln die Unterlagen per Upload oder Post. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und reichen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein, bei einer Halteranschrift in Bonn also bei der Bundesstadt Bonn. Zum Berliner Platz müssen Sie dafür nicht fahren.
Abmeldung 29,99 € · Ummeldung ab 124,99 € · Neuzulassung ab 124,99 € – die Mehrwertsteuer ist jeweils enthalten. Die SAM Link GmbH ist als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert.
Zuständige Zulassungsstelle in Bonn
Die Organisationseinheit heißt im Wortlaut der Stadt „Führerschein- und Zulassungsstelle“ (Gliederung 33-42) und sitzt im Dienstleistungszentrum im Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn, im Stadtbezirk Bonn. Die Postanschrift lautet abweichend: Bundesstadt Bonn, 53103 Bonn. In ihren Fachtexten nennt die Stadt die Stelle auch „Kfz-Zulassungsstelle“ oder „die Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt“.
Erreichbar ist sie unter der Servicenummer 0228 776677. Eine eigene Durchwahl für die Kfz-Zulassung weist die Stadt nicht aus — wer eine solche Nummer anderswo liest, sollte prüfen, woher sie stammt. Das Servicetelefon ist nach Angabe der Stadt montags und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr, dienstags und mittwochs von 8.00 bis 16.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr erreichbar. Für die Kfz-Zulassung nennt die Stadt die E-Mail kfz-zulassung@bonn.de, für Führerscheinangelegenheiten fahrerlaubnisbehoerde@bonn.de.
Die Öffnungszeiten gelten gleichlautend für das Dienstleistungszentrum und seine drei Außenstellen:
- Montag: 8.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag: 7.30 bis 13.00 Uhr
- Mittwoch: 7.30 bis 13.00 Uhr
- Donnerstag: 8.00 bis 18.00 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr
Montag und Donnerstag sind in Bonn also die langen Tage bis 18.00 Uhr — das ist für Berufstätige der entscheidende Unterschied zu Städten, die um 13.00 Uhr schließen. An den drei kurzen Tagen beginnt der Betrieb dafür schon um 7.30 Uhr.
Wer nicht an den Berliner Platz gehört: Bonn ist eine kreisfreie Stadt, die vom Rhein-Sieg-Kreis („SU“) fast vollständig umschlossen wird. Das ist die praktisch wichtigste Abgrenzung dieser Seite, weil Orte wie Sankt Augustin, Königswinter, Bornheim oder Troisdorf nicht zur Stadt Bonn gehören, auch wenn sie unmittelbar angrenzen. Weiter abzugrenzen: Kreis Euskirchen („EU“), Rhein-Erft-Kreis („BM“), Stadt Köln („K“) und — über die Landesgrenze — Kreis Ahrweiler („AW“) in Rheinland-Pfalz. Entscheidend ist immer der Hauptwohnsitz, bei Firmenfahrzeugen der Sitz oder die Niederlassung.
Quellen: Bundesstadt Bonn, Führerschein- und Zulassungsstelle und Termine reservieren, abgerufen am 11. Oktober 2026. Die Stadt kann Zeiten und Terminregeln ändern; vor einem eigenen Besuch lohnt deshalb ein Blick auf ihre Seite.
Wichtig für die Zukunft: Das Stadthaus wird aufgegeben
Diese Angabe gehört auf jede ehrliche Bonner Seite, weil sie ein Verfallsdatum hat. Die Stadt Bonn hat im Oktober 2025 den Mietvertrag für ein neues Dienstleistungszentrum in der Poststraße 23 unterzeichnet, im vierten und fünften Obergeschoss des ehemaligen Karstadt-Gebäudes, rund 4.170 Quadratmeter. Dort sollen Meldeamt, Kfz-Zulassungsstelle und Führerscheinstelle zusammengeführt werden: die Bürgerbedienung einschließlich Kfz-Zulassung im vierten Obergeschoss, das Backoffice und die Betreuung von Gewerbetreibenden, Unternehmen und Händlern im fünften. Die Übergabe der Flächen ist für das dritte Quartal 2027 vorgesehen, der Zugang erfolgt über die Windeckstraße. Hintergrund: Bis Ende 2027 zieht die Stadtverwaltung aus dem Stadthaus am Berliner Platz aus. Die drei Außenstellen bleiben nach Angabe der Stadt erhalten.
Für Sie heißt das: Die Anschrift Berliner Platz 2 gilt heute, aber nicht dauerhaft. Wir prüfen diese Seite regelmäßig; wenn Sie nach 2027 hier lesen, vergleichen Sie bitte mit der Seite der Stadt.
Unterscheidungszeichen „BN“, Stempelplakette und Landeswappen
Im Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes (AV 1, Stand Juli 2026) ist das Unterscheidungszeichen BN allein der Stadt Bonn zugeordnet. AV 1 führt für diese Behörde kein weiteres und kein auslaufendes Zeichen — ein Zeichen, eine Behörde. Das unterscheidet Bonn von Nachbarn wie dem Rhein-Sieg-Kreis und von Städten wie Mönchengladbach, die ein Altkennzeichen mitführen.
Auf dem hinteren Kennzeichen sitzt die Stempelplakette. Sie trägt das Wappen des Bundeslandes der zuteilenden Behörde — für Bonn also das Wappen des Landes Nordrhein-Westfalen mit Rheinwelle, Westfalenpferd und Lippischer Rose — sowie die Bezeichnung des Verwaltungsbezirks. Für Bonner ist die Rheinwelle der zutreffende Teil: Die Stadt liegt am Rhein, nicht in Westfalen. Die Gebühr ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt: 2,60 € Grundgebühr für das Abstempeln, zusätzlich 1,20 € je Stempelplakette mit farbigem Landeswappen beziehungsweise 0,70 € ohne farbiges Wappen, dazu 0,50 € je Prüfplakette und 0,30 € je Plakettenträger. Die Schilder selbst sind keine Gebühr, sondern eine Ware: Bei uns kostet der Kennzeichensatz 25,00 €, ein Einzelschild 15,00 €.
Terminlage in Bonn: Freischaltung zwischen 7.00 und 7.30 Uhr
Die Stadt Bonn ist bei der Terminpflicht deutlich: „Die Bedienung Ihrer Anliegen erfolgt im Dienstleistungszentrum und in den Außenstellen ausschließlich mit Termin!“ Und sie wiederholt es für die Außenstellen: „Bitte beachten Sie: Ohne vorherige Terminbuchung ist auch in den Außenstellen keine Bedienung möglich.“
Die Mechanik ist dafür ungewöhnlich genau beschrieben, und das ist der praktisch wertvollste Satz dieser Seite. Im Wortlaut der Stadt: „Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.“
Daraus folgen zwei brauchbare Schlüsse: Wer einen Termin am selben Tag braucht, sollte kurz nach 7.00 Uhr nachsehen. Und weil Stornierungen sofort zurück ins System gehen, lohnt es sich, auch im Tagesverlauf mehrmals zu prüfen. Wie weit im Voraus sich buchen lässt, veröffentlicht die Stadt nicht; wir nennen deshalb keine Zahl und auch keine Wartezeit in Tagen oder Wochen.
Beim Termin im Stadthaus aktivieren Sie ihn selbst: „Personen mit einem Termin im Stadthaus, aktivieren den Termin an den Eincheckterminals.“ Stornieren können Sie über den Link in der Bestätigungsmail oder per E-Mail an buergeramt@bonn.de mit Name, Datum, Uhrzeit und Wartenummer. Zur Zahl der Anliegen je Termin und zu Folgen bei Nichterscheinen macht die Stadt keine Angaben.
Die Bonner Rückfallebene — und die Notfallregel
Bonn ist eine der wenigen Städte, die den Weg ohne Termin nicht völlig verschließen, sondern ihn ehrlich beschreiben. Im Wortlaut: „Haben Sie, trotz aller Bemühungen, keinen tagesaktuellen Termin erhalten, können Sie persönlich im Dienstleistungszentrum vorsprechen. Bitte planen Sie dabei längere Wartezeiten ein. Unter Umständen kann es sein, dass Sie – je nach Verfügbarkeit – erst einen Termin für einen Folgetag erhalten können und erneut anreisen müssen.“ Das ist kein regulärer terminfreier Weg, sondern eine Notlösung mit ausdrücklichem Risiko, zweimal anreisen zu müssen.
Daneben gibt es eine echte Notfallregel, und für das Kfz-Zulassungswesen nennt die Stadt sie abschließend:
- Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein)
- Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen
- Kleinunternehmer wie Taxibetriebe bei der Neuanmeldung von Ersatzfahrzeugen nach Verlust oder Schaden — Voraussetzung sind eine Kopie des Gewerbescheins und der Kaufvertrag
Die Stadt stellt klar: „Die Prüfung und Entscheidung, ob es sich um einen Notfall handelt, obliegt dem Dienstleistungszentrum vor Ort.“ Einen Dringlichkeitsnachweis sollten Sie mitbringen. Ohne Termin und ohne Notfall bleibt nur das Warten.
Bezahlen können Sie in Bonn vergleichsweise bequem: Bargeld, EC-Karte, Kreditkarte, ausländische Debitkarte sowie Apple Pay und Google Pay, und zwar nach Angabe der Stadt ohne Zuschlag — „Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.“ Das ist bemerkenswert, weil andere Städte an ihren Kassenautomaten nur Bargeld oder EC mit PIN annehmen.
Der zweite Weg ohne Termin: internetbasierte Zulassung
Die Stadt Bonn verweist ausdrücklich darauf, dass beim internetbasierten Verfahren „kein Termin erforderlich“ ist. Möglich ist das, wenn alle folgenden Voraussetzungen zusammenkommen: ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, dazu ein Smartphone mit Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät; ein freigelegter Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je nach Vorgang auch auf Teil II; ein lesbarer Sicherheitscode auf der Stempelplakette; eine gültige Hauptuntersuchung; eine eVB-Nummer und eine IBAN für das Kfz-Steuer-Mandat. In der Praxis scheitert es meist am Sicherheitscode, weil diese Codes erst für Fahrzeuge vergeben werden, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden. Fehlt eine Voraussetzung, bleibt der Behördengang — oder Sie beauftragen uns mit der Ummeldung beziehungsweise Wiederzulassung.
Die drei Bonner Außenstellen: was dort geht und was nicht
Bonn hat neben dem Stadthaus drei Außenstellen in den Bezirksrathäusern — mit denselben Öffnungszeiten, aber mit eingeschränktem Kfz-Leistungsumfang:
| Außenstelle | Anschrift |
|---|---|
| Bad Godesberg | Haus an der Redoute, Kurfürstenallee 1 a, 53177 Bonn |
| Beuel | Rathaus Beuel, Friedrich-Breuer-Straße 65, 53225 Bonn |
| Hardtberg | Rathaus Hardtberg, Villemombler Straße 1, 53123 Bonn |
Dort bearbeitet die Stadt nach eigener Angabe abschließend: Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I; die Kfz-Abmeldung; die Namensänderung, wobei Teil I und Teil II zwingend vorzulegen sind; die Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs; sowie die Zuteilung einer Feinstaubplakette und die Neusiegelung eines neu geprägten Kennzeichens.
Drei Einschränkungen, die eine vergebliche Fahrt verhindern:
- „Fahrzeuge, die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden.“ Das betrifft die Mehrheit der Neuwagen.
- „Vorgänge in Bezug auf Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum im Stadthaus bearbeitet.“
- „Bei einem Termin in den Außenstellen ist das Mitbringen der fertigen Kennzeichen zwingend erforderlich.“ Einen Schilderdienst im Haus gibt es dort also nicht — die Schilder müssen vorher geprägt sein. Bei uns kommen sie fertig geprägt mit: Kennzeichensatz für 25,00 €.
Anfahrt zum Berliner Platz und Parken
Das Stadthaus liegt im Stadtbezirk Bonn, in der Innenstadt. Amtlich nennt die Stadt zur Anbindung nur eines: den barrierefreien Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66. Weitere Linien oder einen Haltestellennamen weist sie nicht aus; wir erfinden hier keine und verweisen auf die Fahrplanauskunft des VRS für „Berliner Platz 2, 53111 Bonn“.
Beim Thema Barrierefreiheit ist das Stadthaus dafür ausführlich dokumentiert: behindertengerechter Zugang über eine Rampe an der Weiherstraße/Maxstraße, Behindertenaufzüge an den Eingängen Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia), Weiherstraße und Franzstraße, Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe sowie Notruf-Kameras, eine barrierefreie Toilette im Eingangsbereich und ein taktiles Bodenleitsystem an den Zugängen und im Erdgeschoss.
Zum Parken sagt die Stadt amtlich nur, das Gebäude verfüge über einen ausgewiesenen Parkplatz — Kapazität, Kosten oder Parkhäuser nennt sie nicht. Entscheidend ist aber etwas anderes, und das ist der Bonner Sonderfall: Das Stadthaus liegt innerhalb der Umweltzone. Wer ohne grüne Plakette anreist, darf dort gar nicht hinfahren. Die Stadt stellt dafür eine Karte mit Park-and-Ride-Möglichkeiten außerhalb der Umweltzone bereit.
Dazu kommt das Problem mit dem unangemeldeten Fahrzeug: Ohne gültiges Kennzeichen dürfen Sie nicht hinfahren. Üblich sind dann ein Kurzzeitkennzeichen — nach der Gebührenordnung 10,20 € — oder eine Überführung durch einen Dienstleister. Und auch ein Kurzzeitkennzeichen hilft nicht gegen die Umweltzone, wenn die Plakette fehlt. In Bonn kommen damit drei Hürden zusammen: Termin, Umweltzone und Parkplatz.
Amtliche Gebühren in Bonn
Die amtlichen Gebühren sind bundesweit gleich, weil sie aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr kommen. Die Stadt Bonn nennt für die Umschreibung eine Mindestgebühr von 26,20 €. Für die häufigsten Fälle:
| Vorgang | Amtliche Gebühr |
|---|---|
| Neuzulassung oder Wiederzulassung | 30,00 € |
| dieselbe Leistung internetbasiert (i-Kfz) | 12,80 € |
| Umschreibung im Bezirk, Kennzeichen bleibt | 24,20 € |
| Umschreibung im Bezirk mit neuem Kennzeichen | 26,20 € |
| Zuzug aus einem anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen | 27,10 € |
| Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen | 23,00 € |
| Außerbetriebsetzung am Schalter | 15,90 € |
| Außerbetriebsetzung internetbasiert | 2,10 € |
| Ersatz oder Änderung von Fahrzeugpapieren | 10,20 € |
| Reservierung einer Erkennungsnummer, je Nummer | 2,60 € |
| Zuschlag Wunschkennzeichen | + 10,20 € |
| Kurzzeitkennzeichen | 10,20 € |
In unseren Festpreisen weiter unten sind diese amtlichen Gebühren bereits enthalten.
Örtliche Besonderheiten für Bonner Fahrzeughalter
Umweltzone: nur mit grüner Plakette, und sie ist groß. Die Stadt Bonn schreibt: „In der Bonner Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Schadstoffplakette fahren. Ausnahmegenehmigungen können bei den Bürgerdiensten der Stadt Bonn beantragt werden.“ Zur Größe: „Die Gesamtfläche der Umweltzone beträgt etwa neun Quadratkilometer. Sie verläuft im Wesentlichen auf der linken Rheinseite im Stadtbezirk Bonn“ und umfasst die Ortsteile Castell, Zentrum, Nordstadt, Weststadt, Südstadt und Gronau sowie rechtsrheinisch in Bonn-Beuel den Bereich vom Konrad-Adenauer-Platz bis zur Einmündung der Professor-Neu-Allee. Autobahnen sind ausgenommen: Sie „werden zur Sicherung des Durchgangsverkehrs von den Verkehrsverboten nicht erfasst“.
Was ein Verstoß kostet, sagt die Stadt ebenfalls: „Das Befahren der Umweltzone ohne gültige Plakette oder Ausnahmegenehmigung wird mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro (zuzüglich Gebühren und Auslagen von 28,50 Euro) geahndet.“ Rund 108 Euro für eine fehlende Plakette, die bei uns 10,00 € kostet — das ist die klarste Rechnung auf dieser Seite. Ein Beginn- oder Aufhebungsdatum nennt die Stadt auf ihren Umweltzonen- und Luftreinhaltungsseiten nicht; die Zone ist zum Abrufdatum 11. Oktober 2026 aktiv. Wir legen die Plakette Ihrem Auftrag bei: Feinstaubplakette.
Saisonkennzeichen. Für Motorräder, Cabrios und Wohnmobile lohnt sich das Saisonkennzeichen: Sie zahlen Steuer und Versicherung nur für die eingetragenen Monate. Der Betriebszeitraum steht auf dem Kennzeichen und ist bindend — außerhalb davon darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen, auch nicht auf öffentlichen Parkflächen. Eine Änderung des Saisonzeitraums ist ein eigener Zulassungsvorgang und kostet nach der Gebührenordnung 30,00 €. In Bonn gilt dafür die Sonderregel: Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Stadthaus bearbeitet, nicht in den Außenstellen.
H-Kennzeichen. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein Gutachten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorweisen, können das H-Kennzeichen erhalten. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den Fahrverboten aller deutschen Umweltzonen ausgenommen, ohne dass Sie dafür einen Antrag stellen müssen — in Bonn mit seiner neun Quadratkilometer großen Zone ist das ein handfester Vorteil. Auch Oldtimerkennzeichen bearbeitet nur das Stadthaus.
Wunschkennzeichen. „BN“ ist ein zweistelliges Unterscheidungszeichen, das lässt für die Erkennungsnummer mehr Spielraum als bei dreistelligen Zeichen. Die Reservierung kostet nach der Gebührenordnung 2,60 € je Nummer, der Zuschlag bei der Zulassung 10,20 €. Wenn Sie die Reservierung selbst erledigt haben, bleibt es bei unserem Festpreis von 124,99 €; sollen wir sie übernehmen, kostet die Neuzulassung mit Wunschkennzeichen 149,99 €.
Quelle: Bundesstadt Bonn, Umweltzone, abgerufen am 11. Oktober 2026.
Unsere vollständigen Festpreise
Alle folgenden Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und enthalten die amtlichen Gebühren. Den vollständigen Preis Ihrer gewählten Variante sehen Sie vor der Beauftragung.
Bei einzeln bestellten Kennzeichen kostet der Standardversand 5,00 €, der Expressversand 20,00 €. Die Abholung in unserem Kölner Büro ist kostenlos — von Bonn aus ist das keine weite Fahrt. Weitere Varianten und die für Ihre Auswahl geltenden Lieferkosten finden Sie in unserer Preisliste und im Bestellformular.
Ihr Bonner Auftrag in drei Schritten
1. Leistung wählen statt Termin buchen
Im Online-Shop wählen Sie Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung und schließen die Bestellung ab — ohne um 7 Uhr auf die Freischaltung zu warten. Telefonisch nehmen wir Aufträge unter 0174 7405058 an.
2. Unterlagen hochladen oder per Post schicken
Die Dokumente übermitteln Sie als Upload oder per Post: die Vollmacht, die Fahrzeugpapiere, Ihre eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Ist das Fahrzeug noch zugelassen, gehören die bisherigen Kennzeichen dazu; Firmen legen zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vor. Fehlt etwas, melden wir uns, bevor der Antrag zur Behörde geht.
3. Wir reichen den Antrag ein
Wir geben den Vorgang bei der Bundesstadt Bonn ab und lassen bei Bedarf Ihre Kennzeichen prägen. Papiere und Schilder erhalten Sie anschließend per Versand, oder Sie holen beides kostenlos in Köln ab — ohne Fahrt in die Bonner Umweltzone und ohne Parkplatzsuche am Berliner Platz. Die Bearbeitungsdauer legt die Behörde fest; eine feste Zusage zur Dauer geben wir deshalb nicht.
Autohäuser und Fuhrparks in Bonn
Bonn hat für Betriebe einen eigenen Weg, und der ist terminfrei. Im Wortlaut der Stadt: „Wir bitten Sie, den Händlerschalter zu nutzen. Dieser befindet sich in der Lagenpassage (ehemalige Apotheke). Es ist keine Terminreservierung notwendig.“ Gedacht ist er für „Autohäuser, Zulassungsdienste sowie Unternehmen und Organisationen mit großem Kfz-Bestand“.
Die Bedingungen sollten Sie kennen: Geöffnet ist dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 10 Uhr sowie montags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr, und „eine tagesaktuelle Bearbeitung kann allerdings nicht gewährleistet werden“. Je Kunde ist nur ein Besuch pro Tag möglich — Abgabe und Abholung je einmal. „An der Information im Front-Office werden keine Aufträge angenommen.“ Die EC-Kartenzahlung ist verpflichtend. Und die Stadt warnt vor: „Saisonbedingtes hohes Kundenaufkommen, insbesondere zum Quartalsende und personelle Gründe können zu einem vorzeitigen Annahmeschluss führen.“
Zwei Stunden Annahmezeit an drei von fünf Tagen, ein Besuch am Tag und kein garantierter Tagesdurchlauf: Für einen Betrieb mit Zulassungen zum Monatsende ist das knapp. Soll in Ihrem Betrieb niemand morgens in der Lagenpassage anstehen, übernehmen wir einzelne Zulassungen ebenso wie wiederkehrende Sammelaufträge. Feste Ansprechpartner und Konditionen bei regelmäßigem Volumen besprechen wir unter 0221 29063426; die Abläufe beschreibt unsere Seite Zulassungsdienst für Gewerbekunden.
Fragen aus Bonn zur Kfz-Zulassung
Wo ist die Zulassungsstelle in Bonn?
Die Führerschein- und Zulassungsstelle sitzt im Dienstleistungszentrum im Stadthaus, Berliner Platz 2 in 53111 Bonn. Geöffnet ist montags und donnerstags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13.00 Uhr. Erreichbar ist die Stelle über die Servicenummer 0228 776677; eine eigene Durchwahl weist die Stadt nicht aus. Die Stadt zieht bis Ende 2027 aus dem Stadthaus in die Poststraße 23 um.
Wann schaltet Bonn neue Termine frei?
Die Stadt schreibt: „Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet.“ Stornierte Termine gehen automatisch sofort wieder ins System, deshalb lohnt es sich, auch im Tagesverlauf mehrmals zu prüfen. Wie weit im Voraus gebucht werden kann, veröffentlicht die Stadt nicht.
Kann ich in Bonn ohne Termin zur Zulassungsstelle?
Regulär nein: „Die Bedienung Ihrer Anliegen erfolgt im Dienstleistungszentrum und in den Außenstellen ausschließlich mit Termin!“ Es gibt zwei Ausnahmen. Erstens die Rückfallebene — wer trotz aller Bemühungen keinen tagesaktuellen Termin bekommt, kann persönlich vorsprechen, muss aber längere Wartezeiten einplanen und unter Umständen an einem Folgetag erneut anreisen. Zweitens Notfälle: Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugdokumenten oder Kennzeichen sowie Kleinunternehmer wie Taxibetriebe bei Ersatzfahrzeugen nach Verlust oder Schaden. Über den Notfall entscheidet das Dienstleistungszentrum vor Ort. Für Betriebe ist der Händlerschalter in der Lagenpassage terminfrei.
Was kann ich in den Bonner Außenstellen erledigen?
In Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg bearbeitet die Stadt den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I, die Kfz-Abmeldung, die Namensänderung mit Teil I und Teil II, die Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs sowie Feinstaubplakette und Neusiegelung. Nicht dort möglich: finanzierte oder geleaste Fahrzeuge sowie Elektro-, Oldtimer- und Saisonkennzeichen — die bearbeitet nur das Stadthaus. Außerdem müssen Sie die fertig geprägten Kennzeichen zum Termin in der Außenstelle zwingend mitbringen.
Brauche ich in Bonn eine grüne Feinstaubplakette?
Ja. Die Stadt schreibt: „In der Bonner Umweltzone dürfen nur Fahrzeuge mit einer grünen Schadstoffplakette fahren.“ Die Zone umfasst etwa neun Quadratkilometer, im Wesentlichen linksrheinisch im Stadtbezirk Bonn mit Castell, Zentrum, Nordstadt, Weststadt, Südstadt und Gronau sowie rechtsrheinisch den Bereich Konrad-Adenauer-Platz bis Professor-Neu-Allee; Autobahnen sind ausgenommen. Ein Verstoß kostet nach Angabe der Stadt 80 Euro Bußgeld zuzüglich 28,50 Euro Gebühren und Auslagen. Das Stadthaus selbst liegt innerhalb der Zone. Bei uns kostet die Plakette 10,00 €.
Was kostet die Ummeldung in Bonn über einen Zulassungsdienst?
Bei uns 124,99 € mit behaltenem oder zufälligem Kennzeichen, 124,99 € mit selbst reserviertem und 149,99 € mit von uns reserviertem Wunschkennzeichen. Die Mehrwertsteuer und die amtlichen Gebühren sind darin enthalten; die Stadt Bonn nennt für die Umschreibung eine Mindestgebühr von 26,20 €.
Gilt „BN“ auch für Sankt Augustin oder Königswinter?
Nein. Nach dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes ist „BN“ allein der Stadt Bonn zugeordnet. Sankt Augustin, Königswinter, Bornheim und Troisdorf gehören zum Rhein-Sieg-Kreis, der „SU“ führt und eine eigene Zulassungsbehörde ist — obwohl er Bonn fast vollständig umschließt. Weitere Nachbarn sind Euskirchen „EU“, der Rhein-Erft-Kreis „BM“, Köln „K“ und, in Rheinland-Pfalz, Ahrweiler „AW“. Zuständig ist immer die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Ist klickzulassung.de die Zulassungsstelle Bonn?
Nein. Wir sind ein Zulassungsdienst und handeln mit Ihrer Vollmacht. Wir sind keine Behörde und gehören nicht zur Bundesstadt Bonn. Die Zulassung selbst erteilt die Führerschein- und Zulassungsstelle im Dienstleistungszentrum.
Bonner Fahrzeug jetzt online zulassen, ummelden oder abmelden
Sie müssen nicht um 7 Uhr auf die Terminfreischaltung warten, nicht in die Umweltzone fahren und nicht am Berliner Platz parken. Wählen Sie Ihren Vorgang aus — Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung —, schicken Sie uns die Unterlagen, und wir erledigen den Rest zum Festpreis. Rufen Sie uns unter 0174 7405058 an, wenn Sie vorher klären möchten, welche Unterlagen Sie brauchen.
Eigene Seiten gibt es auch für Köln, die Nachbarbehörde mit dem Zeichen „K“, in der unser Büro sitzt und die Abholung kostenlos ist, und für Düsseldorf, die Landeshauptstadt.
SAM Link GmbH, Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln. Angaben zur Behörde geprüft am 11. Oktober 2026.
Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.
Zulassungsfall auswählenFragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.
Deutschlandweit
Wir übernehmen den Behördengang auch außerhalb von Bonn
Für jede dieser Städte finden Sie die zuständige Behörde, die Unterscheidungszeichen und den Ablauf auf einer eigenen Seite:
