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Kfz-Zulassung Karlsruhe: Zulassungsstelle Steinhäuserstraße, Expressbereich und Termine

Für Fahrzeuge mit Halteranschrift in der Stadt Karlsruhe ist das Servicezentrum Auto und Verkehr zuständig, Steinhäuserstraße 22 in 76135 Karlsruhe. Eine persönliche Vorsprache ist dort nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Karlsruhe hält daneben einen Expressbereich unter derselben Anschrift vor, der ohne Termin arbeitet — welche Vorgänge dort gehen, steht weiter unten vollständig.

Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Sie beauftragen die Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung Ihres Fahrzeugs online und übermitteln die Unterlagen per Upload oder Post. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und reichen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein, bei einer Halteranschrift in der Stadt Karlsruhe also bei der Stadt Karlsruhe. Einen Termin in der Steinhäuserstraße brauchen Sie dafür nicht.

Abmeldung 29,99 € · Ummeldung ab 124,99 € · Neuzulassung ab 124,99 € – die Mehrwertsteuer ist jeweils enthalten. Die SAM Link GmbH ist als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert.

Zuständige Zulassungsstelle in Karlsruhe

Die Dienststelle heißt im Wortlaut der Stadt „Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle“. Hausanschrift ist die Steinhäuserstraße 22, 76135 Karlsruhe. Erreichbar ist sie über die Behördennummer 0721 115, Fax 0721 133 3919, E-Mail buergerdienste@oa.karlsruhe.de. Eine eigene Durchwahl für die Zulassungsstelle weist die Stadt nicht aus — wer eine solche Nummer anderswo liest, sollte prüfen, woher sie stammt.

Die allgemeinen Sprechzeiten sind in Karlsruhe von Tag zu Tag unterschiedlich, und zwar stärker als in den meisten Städten:

  • Montag: 07:30 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Dienstag: 08:00 bis 12:30 Uhr (später Beginn, kein Nachmittag)
  • Mittwoch: 07:30 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr
  • Donnerstag: 07:30 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00 Uhr (längster Tag)
  • Freitag: 07:30 bis 12:30 Uhr

Für die Zulassungsstelle gilt der Satz der Stadt: „Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.“ Gebucht wird online über die Terminvereinbarung der Stadt Karlsruhe oder telefonisch über 0721 115.

Eine Karlsruher Eigenheit, die vor Ort überrascht: Am Kassenautomaten gilt nach Angabe der Stadt „Barzahlung oder EC-Karte mit PIN.“ Eine Kreditkarte hilft Ihnen dort also nicht, und ohne PIN auch die Girocard nicht. Wer das nicht weiß, steht mit erledigtem Vorgang und unbezahlter Gebühr am Automaten.

„KA“ sagt nicht, welches Amt zuständig ist

Das ist der wichtigste Satz dieser Seite. Im Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes (AV 1, Stand Juli 2026) ist das Unterscheidungszeichen KA sowohl der Stadt Karlsruhe als auch dem Landratsamt Karlsruhe zugeordnet. Das Kennzeichen am Fahrzeug verrät also nicht, welche Behörde es zugeteilt hat. Entscheidend ist allein der Hauptwohnsitz, bei Firmenfahrzeugen der Sitz oder die Niederlassung: Stadtgebiet Karlsruhe bedeutet Stadt Karlsruhe, Landkreis bedeutet Landratsamt.

UnterscheidungszeichenBehörde nach AV 1Status
KAStadt Karlsruhe und Landratsamt Karlsruheaktuell
BR (Bruchsal)Landratsamt Karlsruheauslaufend
SNH (Sinsheim)Landratsamt Karlsruhe sowie Landratsämter Heilbronn, Hohenlohekreis und Rhein-Neckar-Kreisauslaufend

Die auslaufenden Zeichen „BR“ und „SNH“ gehören dem Landratsamt, nicht der Stadt. Wer ein „BR“ fährt, ist im Landkreis zugelassen — ein Hinweis, der bei einem Halterwechsel bares Geld wert ist, weil er zeigt, welche Behörde die Akte führt.

Wer nicht in die Steinhäuserstraße gehört: Mit Wohnsitz im Landkreis Rastatt („RA“) sind Sie dort zuständig, ebenso in der Stadt Baden-Baden („BAD“). Pforzheim und der Enzkreis teilen sich — wie Stadt und Landkreis Karlsruhe — das Zeichen „PF“. Und direkt über die Landesgrenze hinweg liegt der Landkreis Germersheim („GER“) in Rheinland-Pfalz: andere Behörde, anderes Bundesland, andere Gebührenkasse, auch wenn die Fahrt kurz ist.

Quelle der Behördenangaben: Stadt Karlsruhe, Servicezentrum Auto und Verkehr: Zulassungsstelle, abgerufen am 11. Oktober 2026. Die Stadt kann Zeiten und Terminregeln ändern; vor einem eigenen Besuch lohnt deshalb ein Blick auf ihre Seite.

Der Karlsruher Expressbereich: diese Vorgänge gehen ohne Termin

Karlsruhe betreibt unter derselben Anschrift einen Expressbereich, für den keine Terminvereinbarung nötig ist. Sie melden sich dort „an der Information“ an. Die Stadt nennt abschließend diese Vorgänge:

  • Abmeldung beziehungsweise Außerbetriebsetzung
  • Umweltplakette und Feinstaubplakette kaufen
  • Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug innerhalb der Stadt Karlsruhe
  • Umzug von außerhalb nach Karlsruhe, wenn das bisherige Kennzeichen behalten wird
  • Neusiegelung bei Unleserlichkeit oder Beschädigung der Plaketten oder Kennzeichenschilder
  • Beantragung des digitalen Fahrzeugscheins für bis zu drei Fahrzeuge
  • Namensänderung in Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens: Bei mehr als drei digitalen Fahrzeugscheinen ist ein Termin unter der Rubrik „Sonstige Fahrzeuge“ nötig. Zweitens hat der Expressbereich eigene Einlasszeiten, die früher enden als die Sprechzeiten:

TagExpressbereichEinlass nur bis
Montag07:30–12:30 und 13:30–15:30 Uhr12:00 bzw. 15:00 Uhr
Dienstag08:00–12:30 Uhr12:00 Uhr
Mittwoch07:30–12:30 und 13:30–15:30 Uhr12:00 bzw. 15:00 Uhr
Donnerstag07:30–12:30 und 14:00–17:00 Uhr12:00 bzw. 16:30 Uhr
Freitag07:30–12:30 Uhr12:00 Uhr

Wer also um 12:15 Uhr an der Information steht, kommt nicht mehr hinein, obwohl der Bereich bis 12:30 Uhr geöffnet ist. Zur Wartezeit schreibt die Stadt lediglich, es „kann es bei hohem Besucheraufkommen zu Wartezeiten kommen“ — eine Zahl nennt sie nicht, und wir nennen hier auch keine.

Für Sie heißt das praktisch: Die Abmeldung und der Kauf der Feinstaubplakette gehen in Karlsruhe ohne Termin. Alles andere — Neuzulassung, Ummeldung mit neuem Kennzeichen, Wiederzulassung, Halterwechsel — ist terminpflichtig. Unsere Abmeldung für 29,99 € und die Feinstaubplakette für 10,00 € nehmen Ihnen trotzdem die Fahrt, die Einlasszeit und die Wartenummer ab.

Quelle: Stadt Karlsruhe, Servicezentrum Auto und Verkehr: Expressbereich, abgerufen am 11. Oktober 2026.

Der zweite Weg ohne Termin: internetbasierte Zulassung

Die internetbasierte Zulassung ist möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen zusammenkommen: ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, dazu ein Smartphone mit Ausweis-App oder ein Kartenlesegerät; ein freigelegter Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je nach Vorgang auch auf Teil II; ein lesbarer Sicherheitscode auf der Stempelplakette; eine gültige Hauptuntersuchung; eine eVB-Nummer und eine IBAN für das Kfz-Steuer-Mandat. In der Praxis scheitert es meist am Sicherheitscode, weil diese Codes erst für Fahrzeuge vergeben werden, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden. Fehlt eine Voraussetzung, bleibt der Behördengang — oder Sie beauftragen uns mit der Ummeldung beziehungsweise Wiederzulassung.

Anfahrt zur Steinhäuserstraße und Parken

Die Zulassungsstelle liegt in der Südweststadt, nicht im Zentrum. Auf der Seite der Behörde gibt es einen Abschnitt „Öffentlicher Personennahverkehr / Parken“ — der ist allerdings leer, und zwar nicht nur bei der Zulassungsstelle, sondern bei allen Bürgerdienste-Standorten der Stadt. Wir haben die Anbindung deshalb beim Karlsruher Verkehrsverbund nachgeschlagen; die folgenden Angaben stammen aus dem KVV-Haltestellenverzeichnis 2026, nicht von der Stadt.

HaltestelleLinienLage
St. Vincentius KrankenhausBus 55die Haltestelle am Gebäude
Europahalle/EuropabadStraßenbahn 4wenige Minuten entfernt
WeinbrennerplatzStraßenbahn 4, 5 und 17, Bus 55der nächste Knotenpunkt

Zum Parken gibt es eine gute Nachricht: Direkt gegenüber, in der Steinhäuserstraße 11, liegt die Parkgarage der Landesoberkasse Karlsruhe. Die Stadt führt sie in ihrer Parkhausübersicht mit 97 Parkplätzen und einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge; barrierefreie Plätze und einen Aufzug weist sie dort nicht aus. Weitere Parkhäuser der Südweststadt nennt die Stadt am ZKM in der Südendstraße 44 mit 600 Plätzen, am Filmpalast in der Brauerstraße 40 mit 250 Plätzen und an der Europahalle mit 60 Plätzen. Die Stadt stellt diese Angaben ausdrücklich ohne Gewähr; den Tarif der Parkgarage veröffentlicht sie nicht. Besucherparkplätze am Gebäude selbst nennt sie nicht — wir behaupten deshalb keine.

Dazu kommt das Problem mit dem unangemeldeten Fahrzeug: Ohne gültiges Kennzeichen dürfen Sie nicht hinfahren. Üblich sind dann ein Kurzzeitkennzeichen — nach der Gebührenordnung 10,20 € — oder eine Überführung durch einen Dienstleister. Das Kurzzeitkennzeichen steht nicht auf der Karlsruher Expressliste, ist also selbst terminpflichtig. Sie bräuchten damit zwei Termine und zwei Fahrten in die Steinhäuserstraße — oder Sie geben den Vorgang bei uns ab und fahren gar nicht: Neuzulassung zum Festpreis.

Quellen: Stadt Karlsruhe, Parken in Karlsruhe; Karlsruher Verkehrsverbund, Haltestellenverzeichnis 2026; jeweils abgerufen am 11. Oktober 2026.

Stempelplakette und das Landeswappen von Baden-Württemberg

Auf dem hinteren Kennzeichen sitzt die Stempelplakette. Sie trägt das Wappen des Bundeslandes der zuteilenden Behörde und die Bezeichnung des Verwaltungsbezirks. Für Karlsruhe ist das das Wappen des Landes Baden-Württemberg: drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen im goldenen Schild. So beschreibt es das Landeshoheitszeichengesetz in § 1 Absatz 1 wörtlich: „Das Wappen des Landes Baden-Württemberg zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen.“ Im großen Landeswappen halten zusätzlich ein goldener Hirsch für Württemberg und ein goldener Greif für Baden den Schild. Die drei Löwen gehen auf das staufische Herzogtum Schwaben zurück — ein Karlsruher Kennzeichen trägt also ein Wappen, das älter ist als das Land.

Die Gebühr dafür ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt und bundesweit gleich: 2,60 € Grundgebühr für das Abstempeln, zusätzlich 1,20 € je Stempelplakette mit farbigem Landeswappen beziehungsweise 0,70 € ohne farbiges Wappen, dazu 0,50 € je Prüfplakette und 0,30 € je Plakettenträger. Die Schilder selbst sind keine Gebühr, sondern eine Ware: Bei uns kostet der Kennzeichensatz 25,00 €, ein Einzelschild 15,00 €.

Amtliche Gebühren in Karlsruhe

Die amtlichen Gebühren sind bundesweit gleich, weil sie aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr kommen. In Karlsruhe zahlen Sie sie am Kassenautomaten bar oder mit EC-Karte und PIN. Für die häufigsten Fälle:

VorgangAmtliche Gebühr
Neuzulassung oder Wiederzulassung30,00 €
dieselbe Leistung internetbasiert (i-Kfz)12,80 €
Umschreibung im Bezirk, Kennzeichen bleibt24,20 €
Umschreibung im Bezirk mit neuem Kennzeichen26,20 €
Zuzug aus einem anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen27,10 €
Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen23,00 €
Außerbetriebsetzung am Schalter15,90 €
Außerbetriebsetzung internetbasiert2,10 €
Ersatz oder Änderung von Fahrzeugpapieren10,20 €
Reservierung einer Erkennungsnummer, je Nummer2,60 €
Zuschlag Wunschkennzeichen+ 10,20 €

In unseren Festpreisen weiter unten sind diese amtlichen Gebühren bereits enthalten, und am Kassenautomaten müssen Sie dann gar nicht stehen.

Örtliche Besonderheiten für Karlsruher Fahrzeughalter

Die Umweltzone ist aufgehoben — seit dem 1. März 2023. Das ist die wichtigste Entlastung auf dieser Seite, und sie wird von vielen Portalen noch falsch dargestellt. Die Stadt Karlsruhe schreibt es unmissverständlich: „Die Umweltzone in Karlsruhe wurde am 1. März 2023 aufgehoben.“ Ihr Bürgerdienste-Portal bestätigt es im Abschnitt „Aktuelles“: „Die Umweltzonen in den Städten Karlsruhe und Heidelberg und in der Gemeinde Pfinztal wurden zum 01.03.2023 aufgehoben.“ Die Aufhebung wurde vom Regierungspräsidium Karlsruhe am 16. November 2022 bekannt gemacht und vom Gemeinderat am 24. Januar 2023 mitgetragen. Zuvor war Karlsruhe seit dem 1. Januar 2013 eine reine Grün-Zone.

Für Fahrten in Karlsruhe brauchen Sie also keine Feinstaubplakette mehr. Wir verkaufen Ihnen hier nichts, was Sie nicht brauchen. Interessant bleibt der Verkauf trotzdem, und das erklärt die Stadt selbst: In Baden-Württemberg gibt es, so die Stadt Karlsruhe, „aktuell Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung“. Pforzheim liegt direkt vor der Haustür — und teilt sich mit dem Enzkreis das Zeichen „PF“. Wer regelmäßig nach Pforzheim, Stuttgart oder Ludwigsburg fährt, braucht die grüne Plakette weiterhin. Genau deshalb verkauft die Stadt Karlsruhe sie auch nach der Aufhebung noch im Expressbereich ohne Termin. Bei uns kommt sie für 10,00 € mit Ihrem Auftrag: Feinstaubplakette.

Saisonkennzeichen. Für Motorräder, Cabrios und Wohnmobile lohnt sich das Saisonkennzeichen: Sie zahlen Steuer und Versicherung nur für die eingetragenen Monate. Der Betriebszeitraum steht auf dem Kennzeichen und ist bindend — außerhalb davon darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen, auch nicht auf öffentlichen Parkflächen. Eine Änderung des Saisonzeitraums ist ein eigener Zulassungsvorgang und kostet nach der Gebührenordnung 30,00 €. Sie steht nicht auf der Karlsruher Expressliste, ist also terminpflichtig — planen Sie den Termin vor dem Saisonbeginn ein, nicht danach.

H-Kennzeichen. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein Gutachten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorweisen, können das H-Kennzeichen erhalten. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den Fahrverboten aller deutschen Umweltzonen ausgenommen, ohne dass Sie dafür einen Antrag stellen müssen. Das H-Kennzeichen ist mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.

Wunschkennzeichen. „KA“ ist ein zweistelliges Unterscheidungszeichen, das lässt für die Erkennungsnummer mehr Spielraum als bei einstelligen Zeichen. Weil sich Stadt und Landkreis das Zeichen teilen, vergibt jede Behörde nur die ihr zugewiesenen Kombinationen — eine Nummer, die im Landkreis noch frei ist, kann bei der Stadt vergeben sein. Die Reservierung kostet nach der Gebührenordnung 2,60 € je Nummer, der Zuschlag bei der Zulassung 10,20 €. Wenn Sie die Reservierung selbst erledigt haben, bleibt es bei unserem Festpreis von 124,99 €; sollen wir sie übernehmen, kostet die Neuzulassung mit Wunschkennzeichen 149,99 €.

Neusiegelung nicht vergessen. Karlsruhe nennt die Neusiegelung bei unleserlichen oder beschädigten Plaketten ausdrücklich als Expressvorgang. Wenn Ihre Stempelplakette abblättert, ist das kein Schönheitsfehler: Ohne lesbare Plakette fehlt dem Fahrzeug der Nachweis der Zuteilung, und bei einer späteren internetbasierten Zulassung brauchen Sie den Sicherheitscode genau von dieser Plakette. Neue Schilder bekommen Sie bei uns als Kennzeichensatz für 25,00 € oder als Einzelschild für 15,00 €.

Unsere vollständigen Festpreise

Alle folgenden Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und enthalten die amtlichen Gebühren. Den vollständigen Preis Ihrer gewählten Variante sehen Sie vor der Beauftragung.

Unsere LeistungUnser Festpreis inkl. MwSt.
Neuzulassung mit zufälligem Kennzeichen124,99 €
Neuzulassung mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen (mit PIN)124,99 €
Neuzulassung mit Wunschkennzeichen-Reservierung durch uns149,99 €
Ummeldung mit behaltenem oder zufälligem Kennzeichen124,99 €
Ummeldung mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen (mit PIN)124,99 €
Ummeldung mit Wunschkennzeichen-Reservierung durch uns149,99 €
Wiederzulassung mit zufälligem Kennzeichen124,99 €
Wiederzulassung mit bereits reserviertem Wunschkennzeichen (mit PIN)124,99 €
Wiederzulassung mit Wunschkennzeichen-Reservierung durch uns149,99 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)29,99 €
Kennzeichenschild, ein Stück15,00 €
Kennzeichensatz, zwei Schilder25,00 €
Grüne Feinstaubplakette10,00 €

Bei einzeln bestellten Kennzeichen kostet der Standardversand 5,00 €, der Expressversand 20,00 €. Die Abholung in unserem Kölner Büro ist kostenlos. Weitere Varianten und die für Ihre Auswahl geltenden Lieferkosten finden Sie in unserer Preisliste und im Bestellformular.

Ihr Karlsruher Auftrag in drei Schritten

1. Leistung wählen statt Termin buchen

Im Online-Shop wählen Sie Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung und schließen die Bestellung ab, ganz gleich, ob im Karlsruher Buchungssystem gerade Termine frei sind. Telefonisch nehmen wir Aufträge unter 0174 7405058 an.

2. Unterlagen hochladen oder per Post schicken

Die Dokumente übermitteln Sie als Upload oder per Post: die Vollmacht, die Fahrzeugpapiere, Ihre eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Ist das Fahrzeug noch zugelassen, gehören die bisherigen Kennzeichen dazu; Firmen legen zusätzlich Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vor. Fehlt etwas, melden wir uns, bevor der Antrag zur Behörde geht. In unser Kölner Büro müssen Halter aus Karlsruhe nicht kommen.

3. Wir reichen den Antrag ein

Wir geben den Vorgang bei der Stadt Karlsruhe ab und lassen bei Bedarf Ihre Kennzeichen prägen. Papiere und Schilder erhalten Sie anschließend per Versand, oder Sie holen beides kostenlos in Köln ab, ohne die Einlasszeiten in der Steinhäuserstraße einhalten zu müssen. Die Bearbeitungsdauer legt die Behörde fest; eine feste Zusage zur Dauer geben wir deshalb nicht.

Autohäuser und Fuhrparks in Karlsruhe

Für Betriebe ist die Karlsruher Lage besonders unbequem: Die terminpflichtigen Vorgänge sind genau die, die ein Autohaus täglich braucht — Neuzulassung, Umschreibung, Halterwechsel. Der Expressbereich deckt sie nicht ab. Soll in Ihrem Betrieb niemand Termine im Buchungssystem jagen oder Vorgänge zur Steinhäuserstraße bringen, übernehmen wir einzelne Zulassungen ebenso wie wiederkehrende Sammelaufträge. Feste Ansprechpartner und Konditionen bei regelmäßigem Volumen besprechen wir unter 0221 29063426; die Abläufe beschreibt unsere Seite Zulassungsdienst für Gewerbekunden.

Fragen aus Karlsruhe zur Kfz-Zulassung

Wo ist die Zulassungsstelle in Karlsruhe?

Das Servicezentrum Auto und Verkehr liegt in der Steinhäuserstraße 22 in 76135 Karlsruhe. Die Sprechzeiten sind montags und mittwochs 07:30 bis 12:30 und 13:30 bis 15:30 Uhr, dienstags 08:00 bis 12:30 Uhr, donnerstags 07:30 bis 12:30 und 14:00 bis 17:00 Uhr sowie freitags 07:30 bis 12:30 Uhr. Erreichbar ist die Stelle über die Behördennummer 0721 115; eine eigene Durchwahl weist die Stadt nicht aus.

Kann ich in Karlsruhe ohne Termin zur Zulassungsstelle?

Nur im Expressbereich unter derselben Anschrift. Die Stadt nennt dort abschließend: Abmeldung beziehungsweise Außerbetriebsetzung, Kauf der Umwelt- und Feinstaubplakette, Anschriftenänderung in der Zulassungsbescheinigung Teil I bei Umzug innerhalb der Stadt, Umzug von außerhalb nach Karlsruhe mit Behalt des bisherigen Kennzeichens, Neusiegelung bei unleserlichen oder beschädigten Plaketten und Schildern, digitaler Fahrzeugschein für bis zu drei Fahrzeuge sowie Namensänderung in Teil I und Teil II. Für alles andere gilt: „Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.“

Bis wann komme ich in den Karlsruher Expressbereich hinein?

Der Einlass endet vor der Öffnungszeit. Montag und Mittwoch ist Einlass bis 12:00 und bis 15:00 Uhr, Dienstag und Freitag bis 12:00 Uhr, Donnerstag bis 12:00 und bis 16:30 Uhr. Wer um 12:15 Uhr an der Information steht, kommt nicht mehr hinein, obwohl der Bereich bis 12:30 Uhr geöffnet ist.

Wie kann ich in Karlsruhe die Gebühren bezahlen?

Am Kassenautomaten gilt nach Angabe der Stadt „Barzahlung oder EC-Karte mit PIN.“ Eine Kreditkarte hilft dort nicht. Wenn Sie uns beauftragen, entfällt der Automat: Unsere Festpreise enthalten die amtlichen Gebühren.

Brauche ich in Karlsruhe eine grüne Feinstaubplakette?

Für Fahrten im Stadtgebiet nicht. Die Stadt Karlsruhe schreibt: „Die Umweltzone in Karlsruhe wurde am 1. März 2023 aufgehoben.“ Dasselbe gilt für Heidelberg und Pfinztal. Sobald Sie Karlsruhe verlassen, kann es anders sein: Nach Angabe der Stadt gibt es in Baden-Württemberg weiterhin Umweltzonen in Stuttgart, in Pforzheim und in Ludwigsburg und Umgebung. Pforzheim ist von Karlsruhe aus schnell erreicht — deshalb verkauft die Stadt die Plakette auch nach der Aufhebung noch im Expressbereich ohne Termin. Bei uns kostet sie 10,00 €.

Gilt das Kennzeichen „KA“ für die Stadt oder den Landkreis?

Für beide. Nach dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes ist „KA“ sowohl der Stadt Karlsruhe als auch dem Landratsamt Karlsruhe zugeordnet; das Kennzeichen sagt also nicht, welches Amt zuständig ist. Entscheidend ist der Hauptwohnsitz, bei Firmenfahrzeugen Sitz oder Niederlassung. Die auslaufenden Zeichen „BR“ für Bruchsal und „SNH“ für Sinsheim gehören dem Landratsamt, nicht der Stadt.

Was kostet die Ummeldung in Karlsruhe über einen Zulassungsdienst?

Bei uns 124,99 € mit behaltenem oder zufälligem Kennzeichen, 124,99 € mit selbst reserviertem und 149,99 € mit von uns reserviertem Wunschkennzeichen. Die Mehrwertsteuer und die amtlichen Gebühren sind darin enthalten.

Ist klickzulassung.de die Zulassungsstelle Karlsruhe?

Nein. Wir sind ein Zulassungsdienst und handeln mit Ihrer Vollmacht. Wir sind keine Behörde und gehören nicht zur Stadt Karlsruhe. Die Zulassung selbst erteilt das Servicezentrum Auto und Verkehr der Stadt Karlsruhe in der Steinhäuserstraße.

Karlsruher Fahrzeug jetzt online zulassen, ummelden oder abmelden

Sie müssen für Ihre Zulassung keinen Termin in der Steinhäuserstraße suchen, keine Einlasszeit einhalten und keinen Kassenautomaten bedienen. Wählen Sie Ihren Vorgang aus — Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung —, schicken Sie uns die Unterlagen, und wir erledigen den Rest zum Festpreis. Rufen Sie uns unter 0174 7405058 an, wenn Sie vorher klären möchten, welche Unterlagen Sie brauchen.

Eigene Seiten gibt es auch für Stuttgart, die Landeshauptstadt desselben Bundeslandes, und für Köln, wo unser Büro sitzt und die Abholung kostenlos ist.

SAM Link GmbH, Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln. Angaben zur Behörde geprüft am 11. Oktober 2026.

Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.

Zulassungsfall auswählen

Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.


Deutschlandweit

Wir übernehmen den Behördengang auch außerhalb von Karlsruhe

Für jede dieser Städte finden Sie die zuständige Behörde, die Unterscheidungszeichen und den Ablauf auf einer eigenen Seite:

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