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Kfz-Zulassung Freiburg: Rathaus im Stühlinger, geteiltes Kennzeichen „FR“ und die aufgehobene Umweltzone

Für Fahrzeuge mit Halterwohnsitz in Freiburg im Breisgau ist der Bürgerservice der Stadt zuständig. Er sitzt im Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12 in 79106 Freiburg. Besuche vor Ort sind nach Angabe der Stadt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Zwei Freiburger Besonderheiten sollten Sie kennen: Das Unterscheidungszeichen „FR“ wird nach dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes von zwei Behörden geführt — der Stadt Freiburg und dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald. Und die Freiburger Umweltzone, 15 Jahre lang eine der strengsten in Baden-Württemberg, wurde im Mai 2025 aufgehoben. Wer noch eine grüne Plakette für Freiburg einplant, rechnet mit einer Vorschrift, die es nicht mehr gibt.

Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Sie beauftragen die Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung online und senden uns die Unterlagen als Upload oder per Post. Wir prüfen sie auf Vollständigkeit und reichen den Antrag bei der zuständigen Zulassungsbehörde ein, bei einer Halteranschrift in Freiburg im Breisgau also bei der Behörde Stadt Freiburg im Breisgau. Abmeldung 29,99 € · Ummeldung ab 124,99 € · Neuzulassung ab 124,99 € – die Mehrwertsteuer ist jeweils enthalten. Die SAM Link GmbH ist als Großkunde beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert.

Zuständige Zulassungsbehörde in Freiburg

Im Anschriftenverzeichnis der Zulassungsbehörden des Kraftfahrt-Bundesamtes (AV 1, Stand Juli 2026) ist das Unterscheidungszeichen „FR“ der Stadt Freiburg und dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zugeordnet. Für Sie heißt das: Das Kennzeichen allein sagt nichts darüber, welches Amt zuständig ist. Entscheidend ist Ihr Hauptwohnsitz, bei Firmenfahrzeugen der Sitz oder die Niederlassung.

Stadt Freiburg im Breisgau, Bürgerservice
Rathaus im Stühlinger
Fehrenbachallee 12
79106 Freiburg
Telefon: 0761 201-0 (auch über die Behördennummer 115)
E-Mail: buergerservice@freiburg.de

Öffnungszeiten des Bürgerservice (jeweils mit Terminvereinbarung)

TagZeit
Montag8.00–13.00 Uhr
Dienstag8.00–18.00 Uhr
Mittwoch8.00–16.00 Uhr
Donnerstag8.00–18.00 Uhr
Freitag8.00–12.30 Uhr

Der TelefonService ist montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Freiburg hat damit drei Tage mit langem Nachmittag — Dienstag und Donnerstag bis 18.00 Uhr, Mittwoch bis 16.00 Uhr. Das ist deutlich mehr als in Chemnitz, Rostock oder Braunschweig, wo jeweils nur ein oder zwei Tage lange geöffnet sind.

Wer nicht nach Freiburg gehört: Halter mit Wohnsitz im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald wenden sich an das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald — obwohl sie dasselbe „FR“ fahren. Das Landratsamt führt nach AV 1 zusätzlich die Zeichen „MÜL“ (Müllheim), „NEU“ (Neustadt) und „DS“ (Donaueschingen-Altkreis). Weiter im Umland sind das Landratsamt Emmendingen („EM“), das Landratsamt Lörrach („LÖ“), der Landkreis Waldshut („WT“, „SÄK“) und der Ortenaukreis („LR“, „KEL“) eigenständige Zulassungsbehörden. Das Zeichen „BH“ ist nach AV 1 dem Ortenaukreis und dem Landratsamt Rastatt zugeordnet, „WOL“ dem Ortenaukreis und dem Landkreis Freudenstadt — in keinem der beiden Fälle der Stadt Freiburg.

Unterscheidungszeichen, Stempelplakette und Landeswappen

UnterscheidungszeichenBehörde nach AV 1Status
FRStadt Freiburg und Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwaldaktuell
MÜL, NEU, DSLandratsamt Breisgau-Hochschwarzwaldaktuell
EMLandratsamt Emmendingenaktuell
LÖLandratsamt Lörrachaktuell
WT, SÄKLandkreis Waldshutaktuell

Freiburg gehört damit zu der Minderheit deutscher Großstädte, in denen ein Unterscheidungszeichen von Stadt und Landkreis gemeinsam geführt wird. Praktisch ist das der häufigste Freiburger Irrtum: Ein Nachbar mit „FR“-Kennzeichen war vielleicht beim Landratsamt, nicht im Rathaus im Stühlinger — und sein Terminerlebnis sagt nichts über Ihres.

„FR“ ist zweibuchstabig, für die Erkennungsnummer bleiben also bis zu zwei Buchstaben und vier Ziffern. Weil das Zeichen von zwei Behörden ausgegeben wird, ist der Vorrat an kurzen Kombinationen entsprechend dünner. Lassen Sie prüfen, ob Ihre Kombination frei ist, bevor Sie sich auf sie festlegen.

Auf dem hinteren Kennzeichen sitzt die Stempelplakette. Sie trägt das Wappen des Bundeslandes der zuteilenden Behörde — in Freiburg also das Landeswappen Baden-Württembergs mit den drei schwarzen Löwen auf goldenem Grund — sowie die Bezeichnung des Verwaltungsbezirks. Die Gebühr dafür ist in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr festgelegt: 2,60 € Grundgebühr für das Abstempeln, zusätzlich 1,20 € je Stempelplakette mit farbigem Landeswappen beziehungsweise 0,70 € ohne farbiges Wappen, dazu 0,50 € je Prüfplakette und 0,30 € je Plakettenträger.

Terminlage in Freiburg

Freiburg ist in der Terminfrage klar und streng:

  • Besuche vor Ort sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Das gilt für den Bürgerservice insgesamt.
  • Gebucht wird online über freiburg.de/termine oder telefonisch unter 0761 201-0.
  • Die Stadt bittet darum, das Rathaus im Stühlinger frühestens zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin zu betreten. Kommen Sie also nicht eine halbe Stunde früher, um sicher zu sein — Sie stehen dann draußen.
  • Eine veröffentlichte Vorlaufzeit in Tagen oder Wochen und eine feste Freischaltuhrzeit gibt es nicht, deshalb nennen wir hier keine.

Was ohne Termin geht: Die Stadt verweist ausdrücklich auf ihre digitalen Dienste und nennt dabei die Zulassung und die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs namentlich. Für die Erstzulassung eines Fahrzeugs und für „Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden“ sind Onlineanträge verfügbar. Freiburg ist damit eine der Städte, in denen der Online-Weg offen ist — anders als etwa in Rostock oder Gelsenkirchen, wo i-Kfz derzeit ausgesetzt ist.

Die internetbasierte Zulassung setzt allerdings voraus, dass alles davon zusammenkommt: ein Personalausweis, eine eID-Karte oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, dazu Smartphone mit Ausweis-App oder Kartenleser; ein freigelegter Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und je nach Vorgang auch auf Teil II; ein lesbarer Sicherheitscode auf der Stempelplakette; eine gültige Hauptuntersuchung; eine eVB-Nummer und eine IBAN für das Kfz-Steuer-Mandat. In der Praxis scheitert es meist am Sicherheitscode, weil diese Codes erst für Fahrzeuge vergeben werden, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden. Fehlt eine Voraussetzung, bleibt der Behördengang — oder Sie beauftragen uns.

Anfahrt zum Rathaus im Stühlinger und Parken

Hier hat Freiburg eine Eigenheit, die Sie wissen müssen, bevor Sie losfahren: Die Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger ist nur über die Sundgauallee möglich. Wer sich vom Navigationsgerät über eine andere Route führen lässt, landet im Wohngebiet und muss zurück.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist es einfach: Die Straßenbahnlinien 1, 2, 3 und 4 halten an der Haltestelle „Rathaus im Stühlinger“. Die Haltestelle trägt den Namen des Gebäudes, eine Verwechslung ist also praktisch ausgeschlossen. Das Rathaus im Stühlinger liegt westlich der Freiburger Altstadt, jenseits der Bahnlinie.

Zu einer eigenen Besucherparkfläche macht die Stadt auf den Seiten des Bürgerservice keine Angabe. Rechnen Sie also damit, einen Stellplatz im Umfeld suchen zu müssen, und planen Sie die Zeit dafür ein — besonders, weil Sie das Gebäude erst zehn Minuten vor dem Termin betreten sollen und ein Verspäten den Termin kostet.

Wer ein unangemeldetes Fahrzeug zulassen will, hat ein praktisches Problem: Sie dürfen nicht ohne gültiges Kennzeichen hinfahren. Üblich sind dann ein Kurzzeitkennzeichen — nach der Gebührenordnung 10,20 € — oder eine Überführung durch einen Dienstleister. Genau an dieser Stelle rechnet sich der Zulassungsdienst für viele: Sie sparen den Termin, die Anfahrt über die Sundgauallee und die Stellplatzsuche.

Gebühren in Freiburg

Die amtlichen Gebühren sind bundesweit gleich, weil sie aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr kommen. Für die häufigsten Fälle:

VorgangAmtliche Gebühr
Neuzulassung oder Wiederzulassung30,00 €
dieselbe Leistung internetbasiert (i-Kfz)12,80 €
Umschreibung im Bezirk, Kennzeichen bleibt24,20 €
Umschreibung im Bezirk mit neuem Kennzeichen26,20 €
Zuzug aus einem anderen Bezirk mit neuem Kennzeichen27,10 €
Wiederzulassung mit reserviertem Kennzeichen23,00 €
Außerbetriebsetzung am Schalter15,90 €
Außerbetriebsetzung internetbasiert2,10 €
Reservierung einer Erkennungsnummer, je Nummer2,60 €
Zuschlag Wunschkennzeichen+ 10,20 €
Kurzzeitkennzeichen10,20 €

Weil Freiburg den Online-Weg offen hat, sind hier die Sätze 221.1.1 (12,80 €) und 224.2 (2,10 €) tatsächlich erreichbar — in Städten mit ausgesetztem i-Kfz sind sie es nicht. Rechnen Sie das in Ihre Entscheidung ein.

Eine Freiburger Besonderheit bei den Plaketten: Seit der Aufhebung der Umweltzone brauchen Sie für Fahrten in und durch Freiburg keine Feinstaubplakette mehr (siehe nächster Abschnitt). Wenn Sie regelmäßig in andere Städte fahren, kann sie dennoch sinnvoll sein; die Gebühr setzt die ausgebende Stelle fest und liegt üblicherweise im einstelligen Eurobereich.

Unsere Preise finden Sie weiter unten und vollständig in der Preisliste. Sie sind Festpreise und enthalten die amtlichen Gebühren.

Örtliche Besonderheiten: die Freiburger Umweltzone ist aufgehoben

Das ist die wichtigste Freiburger Angabe, und sie widerspricht fast allem, was in Ratgeberportalen über Freiburg steht.

Die Umweltzone Freiburg wurde zum 2. Mai 2025 aufgehoben. Das Regierungspräsidium Freiburg hat sie mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgehoben und das Tagesdatum in seiner Mitteilung vom 22. April 2025 genannt; die Stadt selbst schreibt nur „Mai 2025“. Die Zone bestand damit 15 Jahre, seit ihrer Einführung im Jahr 2010. Begründung: Die Luftqualität hat sich deutlich verbessert. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde 2019 erstmals unterschritten, und bis 2024 sank der Jahresmittelwert auf 25 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Die Folgen für Sie:

  • Für die Fahrt in und durch Freiburg ist keine grüne Feinstaubplakette mehr erforderlich. So formuliert es die Stadt selbst.
  • Die Fahrverbote auf der innerstädtischen B 31 sind entfallen.
  • Aber: Aus Lärmschutzgründen gilt auf der B 31 weiterhin Tempo 30. Das hat nichts mit Feinstaub zu tun und bleibt bestehen.

Zur Vorgeschichte, weil sie erklärt, warum ältere Angaben so streng klingen: Der Geltungsbereich umfasste weite Teile des Freiburger Stadtgebiets. Ab Januar 2012 durften Fahrzeuge mit roter Plakette nicht mehr fahren, ein Jahr später galt dasselbe für die gelbe Plakette. Wer eine Quelle liest, die für Freiburg die grüne Plakette verlangt, liest eine Quelle von vor Mai 2025.

Was das für unsere Bestellung bedeutet. Wenn Sie ein Fahrzeug in Freiburg zulassen und ausschließlich im Raum Freiburg fahren, brauchen Sie die Feinstaubplakette nicht mitzubestellen. Wir weisen darauf hin, weil es 10,00 € sind, die Sie sich sparen können. Fahren Sie regelmäßig nach Stuttgart, Karlsruhe oder in andere Städte mit bestehender Zone, bestellen Sie sie besser mit.

Saisonkennzeichen. Für Motorräder, Cabrios und Wohnmobile lohnt sich in Freiburg wie überall das Saisonkennzeichen: Sie zahlen Steuer und Versicherung nur für die eingetragenen Monate. Der Betriebszeitraum steht auf dem Kennzeichen und ist bindend — außerhalb davon darf das Fahrzeug nicht am Verkehr teilnehmen, auch nicht auf öffentlichen Parkflächen. Eine Änderung des Saisonzeitraums ist ein eigener Zulassungsvorgang und kostet nach der Gebührenordnung 30,00 €.

H-Kennzeichen. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein Gutachten nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorweisen, können das H-Kennzeichen erhalten. Oldtimer mit H-Kennzeichen sind von den Fahrverboten aller deutschen Umweltzonen ausgenommen, ohne dass Sie dafür einen Antrag stellen müssen. Für Freiburger ist dieser Vorteil seit Mai 2025 im eigenen Stadtgebiet gegenstandslos geworden — er wirkt aber weiter, sobald Sie Freiburg verlassen. Das H-Kennzeichen ist mit einem Saisonkennzeichen kombinierbar.

Was wir in Freiburg übernehmen

Wir sind ein Zulassungsdienst und keine Behörde. Wir handeln in Ihrem Auftrag und mit Ihrer Vollmacht gegenüber der Stadt Freiburg im Breisgau.

Schritt 1. Sie wählen online Ihren Vorgang: Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung. Dazu bestellen Sie bei Bedarf den Kennzeichensatz — die Feinstaubplakette nur, wenn Sie auch außerhalb Freiburgs in Umweltzonen fahren.

Schritt 2. Sie schicken uns die Unterlagen. Dazu gehören die Vollmacht für die Kfz-Zulassung, die Fahrzeugpapiere, Ihre eVB-Nummer und das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen möchten, übernehmen wir die Reservierung bei der Behörde — bei „FR“ sinnvoll, weil das Zeichen von zwei Behörden ausgegeben wird und kurze Kombinationen entsprechend knapp sind.

Schritt 3. Wir erledigen Termin und Vorsprache. Sie erhalten Papiere und Kennzeichen per Versand, oder Sie holen beides kostenlos in Köln ab.

Für Autohäuser, Händler und Flotten mit Fahrzeugen im Bezirk Freiburg gibt es eigene Abläufe: Zulassungsdienst für Gewerbekunden.

Mehr zur Terminfrage über Freiburg hinaus: Kfz-Zulassung ohne Termin. Wer von Freiburg nach Nordbaden umzieht, findet die dortigen Regeln auf unserer Seite zur Zulassungsstelle Karlsruhe — dort gelten andere Öffnungszeiten, und „KA“ wird ebenfalls von Stadt und Landkreis geführt.

Preise

LeistungPreis
Neuzulassung124,99 €
Ummeldung124,99 €
Wiederzulassung124,99 €
Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung mit Wunschkennzeichen-Reservierung durch uns149,99 €
Abmeldung (Außerbetriebsetzung)29,99 €
Kennzeichensatz (zwei Schilder)25,00 €
Einzelschild15,00 €
Feinstaubplakette10,00 €
Standardversand5,00 €
Expressversand20,00 €
Abholung in Kölnkostenlos

Alle Preise sind Endpreise inklusive Umsatzsteuer und enthalten die amtlichen Gebühren. Wenn Sie Ihr Wunschkennzeichen selbst reserviert haben, bleibt es bei 124,99 €.

Fragen und Antworten zur Kfz-Zulassung in Freiburg

Wo ist die Kfz-Zulassung in Freiburg?

Im Rathaus im Stühlinger, Fehrenbachallee 12 in 79106 Freiburg. Zuständig ist der Bürgerservice der Stadt Freiburg, Telefon 0761 201-0 oder die Behördennummer 115, E-Mail buergerservice@freiburg.de. Die Öffnungszeiten sind montags 8.00 bis 13.00 Uhr, dienstags 8.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 18.00 Uhr und freitags 8.00 bis 12.30 Uhr — jeweils mit Terminvereinbarung.

Brauche ich in Freiburg einen Termin?

Ja. Die Stadt gibt an, dass Besuche vor Ort ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind. Gebucht wird online über freiburg.de/termine oder telefonisch unter 0761 201-0. Die Stadt bittet außerdem darum, das Rathaus im Stühlinger frühestens zehn Minuten vor dem vereinbarten Termin zu betreten.

Brauche ich in Freiburg noch eine grüne Feinstaubplakette?

Nein. Die Freiburger Umweltzone wurde zum 2. Mai 2025 aufgehoben, 15 Jahre nach ihrer Einführung 2010. Das Regierungspräsidium hat sie mit der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgehoben, weil sich die Luftqualität verbessert hat: Der NO₂-Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter wurde 2019 erstmals unterschritten, bis 2024 sank der Jahresmittelwert auf 25 Mikrogramm. Die Stadt formuliert es so, dass für die Fahrt in und durch Freiburg keine grüne Feinstaubplakette mehr erforderlich ist. Die Fahrverbote auf der innerstädtischen B 31 sind entfallen; aus Lärmschutzgründen gilt dort aber weiterhin Tempo 30.

Ist für mein „FR“-Kennzeichen die Stadt Freiburg oder das Landratsamt zuständig?

Das Kennzeichen entscheidet das nicht. Nach dem Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamtes ist „FR“ sowohl der Stadt Freiburg als auch dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald zugeordnet. Zuständig ist immer die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes, bei Firmenfahrzeugen die des Sitzes oder der Niederlassung. Mit „FR“-Kennzeichen und Wohnsitz im Landkreis gehen Sie also nicht ins Rathaus im Stühlinger. Das Landratsamt führt zusätzlich „MÜL“, „NEU“ und „DS“.

Wie komme ich zum Rathaus im Stühlinger?

Mit der Straßenbahn: Die Linien 1, 2, 3 und 4 halten an der Haltestelle „Rathaus im Stühlinger“. Mit dem Auto gibt es eine Einschränkung, die Sie kennen sollten: Die Zufahrt zum Rathaus im Stühlinger ist nur über die Sundgauallee möglich. Zu einer eigenen Besucherparkfläche macht die Stadt auf den Seiten des Bürgerservice keine Angabe.

Kann ich die Kfz-Zulassung in Freiburg online erledigen?

Für viele Fälle ja. Die Stadt verweist auf ihre digitalen Dienste und nennt dabei die Zulassung und die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs ausdrücklich; für die Erstzulassung und für „Kraftfahrzeug zulassen oder ummelden“ gibt es Onlineanträge. Voraussetzung sind unter anderem die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion, freigelegte Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren und ein lesbarer Code auf der Stempelplakette. In der Praxis klappt das meist nur bei Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2015 erstmals zugelassen wurden.

Was kostet die Zulassung in Freiburg insgesamt?

Bei uns zahlen Sie einen Festpreis: 124,99 € für Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung, 149,99 € wenn wir zusätzlich Ihr Wunschkennzeichen reservieren, 29,99 € für die Abmeldung. Die amtlichen Gebühren sind enthalten. Hinzu kommen nur die Schilder (25,00 € für zwei, 15,00 € für eines) und der Versand mit 5,00 € oder im Express 20,00 €. Die Feinstaubplakette für 10,00 € brauchen Sie für Freiburg selbst nicht mehr — nur, wenn Sie in Städte mit bestehender Umweltzone fahren. Die Abholung in Köln ist kostenlos.

Kfz-Zulassung in Freiburg beauftragen

Sie müssen keinen Termin im Rathaus im Stühlinger suchen, nicht über die Sundgauallee anfahren und keinen Stellplatz im Stühlinger finden. Wählen Sie Ihren Vorgang aus, schicken Sie uns die Unterlagen, und wir erledigen den Rest zum Festpreis — ohne Feinstaubplakette, wenn Sie nur im Raum Freiburg fahren.

Zulassungsvorgang auswählen · Telefon 0221 29063426 · WhatsApp 0174 7405058

SAM Link GmbH, Rösrather Str. 591–593, 51107 Köln. Wir sind ein Zulassungsdienst und handeln mit Ihrer Vollmacht. Wir sind keine Behörde und gehören nicht zur Stadt Freiburg im Breisgau.

Angaben zur Behörde geprüft am 11.10.2026.

Direkt zum Auftrag: Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung für Ihr Fahrzeug in Freiburg im Breisgau. Schilder und Plaketten bestellen Sie im selben Schritt mit: Kennzeichen und Feinstaubplakette.

Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung oder Abmeldung: Den passenden Online-Auftrag wählen Sie nach Ihrem Fahrzeugfall. Unser Büro befindet sich in Köln; die zuständige Zulassungsstelle richtet sich nach Ihrem Fall.

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Fragen vorab? 0174 7405058 oder WhatsApp.

Deutschlandweit

Wir übernehmen den Behördengang auch außerhalb von Freiburg

Für jede dieser Städte finden Sie die zuständige Behörde, die Unterscheidungszeichen und den Ablauf auf einer eigenen Seite:

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